Virtuell und vor Ort wurde hart gerungen. Inzidenzwerte, Öffnungs- und Teststrategien, private Kontaktmöglichkeiten. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sind die neuen Friseure, so der Bund.
Nach dem Gespräch der Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den 16 Länderchefs hat die Kanzlerin spät am Mittwochabend zusammen mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller zur Pressekonferenz geladen um die weiteren Maßnahmen von Bund und Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab dem 07. März vorzustellen.
Bundespressekonferenz der Bundeskanzlerin und Minister
Fahrplan zur Normalität
Können Wiesbadener zum Shoppen bereits jetzt schon nach Mainz, wird von kommenden Montag alles noch ein wenig komplizierter. Das Maß aller Dinge ist der Inzidenz-Wert. Er entscheidet darüber wie viele Personen in ein Geschäft dürfen, ob und wie Sport in Gruppen getrieben werden darf – nicht zwingend landesweit, sondern auf kommunaler Ebene. Was dann etwa in Wiesbaden gilt, kann im Rheingau ganz anders aussehen. So wie die Lage im Moment aussieht, werden wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt gestattet, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen. Auch Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen ab Montag laut Beschluss öffnen dürfen

Schrittweise Öffnung, das Malle Dinge. Grafik Bundesregierung
Lockdown wird flexibel
Im Einzelnen soll gelten:
- Der Bund übernimmt die Kosten für einen Corona-Schnelltest pro Woche für jeden Bürger.
- Die Haus- und Fachärzte sollen bis April an den Impfungen beteiligt werden.
- Ab dem 8. März sollen wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein: Es gilt dann 2 Haushalte, maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre.
- Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert, wird hinsichtlich Öffnungsmöglichkeiten aber flexibeler
- Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können bei Einhaltung von Hygieneauflagen bundesweit wieder öffnen.
- Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 sollen Läden, Museen, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten unter Auflagen wieder öffnen können. Unterhalb einer Inzidenz von 50 soll dies deutlich leichter gehen.
- Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 100 gilt eine „Notbremse“. Alle Öffnungsschritte sind dann zurückzunehmen.
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