Freedom-Day: Viele mögen sich schon gefreut haben. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollten alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen zum kommenden Wochenende fallen. 

Corona steigt an, der Bund steigt aus – und was macht Wiesbaden. Feiert Hessen den Freedom-Day? Mitnichten, das land  hat die geltenden Corona-Regeln erst einmal bis zum 2. April verlängert. Mit Vorsicht weist das Pressereferat in seiner Pressemitteilung vom 16. März darauf hin, dass ab dem 20. März in Wiesbaden neue Corona-Regeln gelten. Es gelten dann die neuen Bundes- und Landesvorgaben. Die städtische Allgemeinverfügung wird außer Kraft gesetzt. Damit gelten für den Umgang mit Infektionsfällen von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, sowie für Besucher der Stadtverwaltung, neue Regeln.

Infektionsschutzgesetz

Mit dem Wegfall der Corona-Regeln sieht die Bundesregierung vor, das Infektionsschutzgesetz zu ändern. Mit der Änderung soll festgelegt werden, welche Schutzvorkehrungen die Länder nach dem 19. März treffen können, wenn die bisherige Rechtsgrundlage entfällt. Hessen beispielsweise verlängert die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 2. April. Das hat das Land in einer Pressemitteilung am Dienstag, 15. März, angekündigt. Nach dem 2. April seien nach derzeitigem Stand nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen möglich, um vor allem vulnerable Gruppen zu schützen. Weitergehende Maßnahmen seien dann nur in nachgewiesenen Hotspots und nach vorherigem Landtagsbeschluss möglich.

Bis zum 2. April gilt

Bestehen bleiben sollen noch bis zum 2. April vor allem folgende Regeln: Die Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig. Die Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen. Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen. An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen. Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Das heißt: Die bisherigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen. Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben. Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden. Es ist keine Kontaktdatenerfassung mehr zulässig.

Foto: ©2020 Volker Watschounek

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