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Stadtpolizei, Corona-Lockerungen, Kneipen und Bars sind ohne Sperrstunde geöffnet - hier vor dem Badhaus Foto: Volker Watschounek

Wiesbadens Stadtpolizei kontrolliert

Gaststätten, Hotels, Eiscafés und andere Gewerbe dürfen seit Mitte Mai Speisen und Getränke nicht nur zur Abholung oder Lieferung, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Verzehr vor Ort anbieten. Auch dieses Wochenende wird die Stadtpolizei dies kontrollieren.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Bässen sabbern durch den Raum. Die Menschen stehen dicht an dicht auf der Gasse. Das Stimmengewirr übertönt das sanfte sabbern draußen. So bleiben die Gäste fürs Virus leichte Beute. Die Stadtpolizei passt auf.

Wir blicken zurück. Am 15. Mai hatten unter strengen Auflagen Bars, Kneipen dun Restaurants nach achtwöchiger Pause wieder geöffnet. Die Menschen waren so froh, dass das Wichtigste nebensächlich erschien. Immer wieder musste die Stadtpolizei auf die geltenden Bestimmungen hinweisen – zeigten sich die Menschen einsichtig. Gleich am nächsten Wochenende die 180 Grad Wendung. Ob vor dem Badhaus, dem Scotch N‘ Soda, dem Eimer oder den zahlreichen Restaurants in der Goldgasse: Überall zeigten sich die Gäste besonnen und bedacht, die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. Jetzt wo das Wetter zum Pfingstwochenende wieder gut mitspielt, bleibt es fraglich. Vorsorglich appelliert Wiesbadens Oberbürgermeister appelliert zusammen mit dem Ordnungsdezernent an diejenigen, die draußen unterwegs sein werden.

„Dem Ausgehen, dem Gastronomiebesuch oder dem Feiern steht grundsätzlich nichts im Wege – aber auch an diesem Wochenende  müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Halten Sie Abstand und beachten Sie die geltenden Regelungen, damit sich das Corona-Virus nicht weiter ausbreiten kann.“ – OB Gert-Uwe Mende und Dezernent Dr. Olivber Franz

Die Stadtpolizei wird am Wochenende in der Innenstadt sowohl zivile als auch uniformierte Kontrollen in den Gewerbebetrieben, Gaststätten und an den bekannten Freizeiteinrichtungen durchführen. Die Rheinschiene, die dortigen Weinstände und die Wiesbadner Ausflugslokale werden durch die Fahrradstreifen der Stadtpolizei kontrolliert. Schwerpunkte der Kontrollen werden die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sein. 

Es ist in unser aller Interesse, dass die Regelungen beachtet und befolgt werden.“ – Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz

Gaststätten, Mensen, Kantinen, Hotels, Eisdielen, Eiscafés und andere Gewerbe dürfen seit dem 15. Mai wieder Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten. Das Gleiche gilt für Bars, Kneipen und Schankwirtschaften, wenn Sie mit Gaststätten vergleichbar sind. Diskotheken und Tanzlokalen bleieben dagegen geschlossen. Wenn Sie am Pfingstwochenende ausgehen, wir verraten Ihnen, was Sie beachten müssen:

  • Wasserpfeifen dürfen nur angeboten werden, wenn sichergestellt ist, das die Pfeife nach jedem Gebrauch desinfiziert, der Schlauch und das Mundstück getauscht und die Pfeife nicht geteilt wird.
  • Hochzeitsfeierlichkeiten, Geburtstagsfeiern und ähnliche Zusammenkünfte dürfen ausschließlich in einem engen privaten Kreis oder als private Veranstaltung zu denselben Regelungen wie öffentliche Veranstaltungen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4) stattfinden. Im letzteren Fall ist insbesondere ein geeignetes Hygienekonzept entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen erforderlich.

Stadtpolizei kontrolliert

Beim Verzehr vor Ort gelten im Innen- und im Außenbereich die gleichen Rgeeln. So ist sicherzustellen, dass der Wirt
  • die Gäste auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, hinweist, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmer dem Betriebsinhaber zur Nachverfolgung bekannt sind.
  • Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen,
  • keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung, beispielsweise Salz- und Zuckerstreuer, Pfeffermühlen, bereitgestellt werden,
  • geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie
  • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.

Für Gäste besteht grundsätzlich keine Pflicht, beim Betreten und Verlassen der Lokalität eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für Veranstaltungen, Feierlichkeiten und andere Zusammenkünfte in Gaststätten gelten die Abstands- und Hygieneregeln.

Hotels, Übernachtungsangebote

Übernachtungsangebote sind nur zulässig, wenn

  • geeignete Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts getroffen und überwacht werden,
  • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen und
  • zum Übernachtungsbetrieb gehörende Sauna-, Schwimm- und Wellnessbereiche ausschließlich von Übernachtungsgästen genutzt werden.

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Einen Überblick über Wiesbadens Gastronomie erhalten Sie unter www.wiesbaden.de.

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.