Menü

kalender

April 2024
S M D M D F S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  

Partner

Partner

/* */
Stadtpolizei, Kommunale Verkehrspolizei und Landespolizei sorgen an Fastnacht für Sicherheit

Wiesbadens Polizei rüstet sich für Fastnacht

Die bevorstehenden Fastnachtstage stellen Hessische Polizei und Wiesbadener Stadtverwaltung vor große Herausforderungen. Die Verantwortlichen setzen dabei auf das gemeinsam entwickelte Sicherheitskonzept der Dacho.

Volker Watschounek 1 Jahr vor 0

Damit an Fastnacht alles glatt läuft, bereiten sich Polizei, Ordnungskräfte und die Dacho auf die tollen Tage vor. Hier die wichtigsten Fakten.

Nach der zweijährigen Pandemie-bedingten Pause stehen in Wiesbaden von Altweiberfastnacht bis Aschermittwoch wieder viele Fastnachtsveranstaltungen auf dem Programm. Um während der Fastnacht und Fastnachtsumzüge am Samstag und Sonntag eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, kommt das in den Vorjahren von der Landeshauptstadt und dem Polizeipräsidium Westhessen mit der DACHO entwickelte und erprobte Sicherheitskonzept zum Einsatz.

Fahrverbot für LKWs

Ein wesentlicher Kernpunkt des Konzeptes ist ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zwischen 11:00 und 17:00 Uhr in der Innenstadt. Darüber hinaus werden Stadt-, Kommunale Verkehrspolizei und Landespolizei mit zahlreichen Kräften im Einsatz sein.

Missliche Kostüme vermeiden

Alle Sicherheitskräfte werden auf den Zuwegen und entlang der Umzugsstrecken permanent für die Bürger ansprechbar sein. Bewaffnungen oder unangemessene Verkleidungen können schnell zu gravierenden Missverständnissen und auch zu polizeilichen Maßnahmen führen. Daher wird allen Besuchern empfohlen, gänzlich auf solche missverständlichen Kostümierungen zu verzichten.

Jugendschutzkontrollen

Neben den erwähnten Maßnahmen werden auch in diesem Jahr wieder während der Fastnachtsumzüge Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Wiesbadens Ordnungsamt wird dabei von der Landespolizei unterstützt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Altersgruppe der unter 16-Jährigen. Ein Personenkreis, der aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen keinerlei Alkohol trinken darf. Bei Verstößen wird der Alkohol unmittelbar vor Ort von den Beamten und Ordnungskräften ausgegossen und vernichtet. In Einzelfällen werden auch Alkoholtests durchgeführt und bei Bedarf gleich die Eltern benachrichtigt. Bei massiven Verstößen wird außerdem das Jugendamt in Kenntnis gesetzt. Generell gilt: Wein, Bier und Sekt sind unter 16 Jahren tabu. Branntwein (Schnaps, Wodka, Likör) ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Flaschen und Gasbruch

Auf dem Kaiser-Friedrich-Platz wird ein Sicherheitsunternehmen im Einsatz sein und aktiv zum ordnungsgemäßen Entsorgen der Glasabfälle auffordern, um die Besucher des Fastnachtsumzuges vor Verletzungen durch übermäßigen Glasbruch zu schützen.

Foto oben ©2023 Pixabay / Wiesbaden Lebt!

Alles Wissenswerte zum Thema Fastnacht gebündelt lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite zum Fastnachtssonntagszug der Dacho finden Sie unter dacho.de.

 

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.