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Kommunalwahl/Bundestagswahl

Wissenswertes zur Bundestagswahl

Keine sieben Tage bis zum Wahlabend: Am 26. September wird gewählt. Wer Briefwahl beantragt hat und seine Unterlagen noch nicht abgeschickt hat muss wissen: Der Postlauf kann länger dauern. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, bringt seine Unterlagen daher selbst vorbei.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Bei den Kommunalwahlen im Frühjahr hat sich gezeigt: Die Briefwahl hat sich in Corona-Zeiten bewährt. Wenn der Brief für die Bundestagswahl noch zu Hause liegt: macht nichts. Einfach persönlich abgeben!

Bei schriftlichen Anträgen, die erst kurz vor der Bundestagswahl abgeschickt werden, kann nicht mehr garantiert werden, dass diese noch rechtzeitig zur Auszählung beim Wahlamt eingehen werden. Wer sicher sein will, dass seine Stimme tatsächlich mitgezählt wird, sollte von der Möglichkeit Gebrauch machen, vorab persönlich zu wählen.

Briefwahlunterlagen persönlich abgeben

• im Wahlbüro, Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau (gegenüber Bushaltestelle Dern´sches Gelände), montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 17 Uhr, mittwochs von 9 bis 20 Uhr, samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am Samstag, 25. September), Freitag, 24. September, von 9 bis 18 Uhr.

• in den Ortsverwaltungen. Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Alle Ortsverwaltungen sind am Freitag, 24. September, ebenfalls mindestens von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Online-Briefwahlantrag

Der Online-Briefwahlantrag auf www.wiesbaden.de wird am Mittwoch, 22. September, 15:30 Uhr, vom Netz genommen. Die Wahlberechtigten werden gebeten von der persönlichen Wahl in den Briefwahlausgabestellen Gebrauch zu machen.

Anträge auf Briefwahl können nur bis Freitag, 24. September, 18:00 Uhr, gestellt werden. Danach eingehende Anträge dürfen nicht mehr bearbeitet werden. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, im Wahlamt, Friedrichstraße 16, 1. Stock, ausgestellt werden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft, dass ihm ein bereits ausgestellter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm am Samstag, 25. September, in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden (Wahlamt, Friedrichstraße 16).

Wahlunterlagen gegen Vollmacht

An Dritte dürfen Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die/der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie/er bei Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht an das Wahlamt zurückgeschickt hat, sollte dies um-gehend tun. Nur Wahlbriefe, die bis zum 26. September, 18:00 Uhr, im Wahlamt, Friedrichstraße 16, eingegangen sind, werden mit ausgezählt. Dort können Wahlbriefe auch am Wahltag noch persönlich abgegeben oder eingeworfen werden.

Persönlich wählen

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das jeweils zuständige Wahllokal finden Wahlberechtigte ganz oben auf der Wahlbenachrichtigung (blau hinterlegt). Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat oder gar keine erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis steht, kann trotzdem wählen. Es ist aber unbedingt ein Ausweis zur Wahl mitzubringen.

Beim Betreten des Wahlraumes erhalten Wahlberechtigte die Stimmzettel. Jede Wählerin/jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Die Wählerin/der Wähler gibt ihre/seine Erststimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf eine andere Weise eindeutig kenntlich macht, welche Bewerberin/welchem Bewerber sie gelten soll, und ihre/seine Zweitstimme in der Weise, dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf eine andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Weitere Angaben machen den Stimmzettel ungültig.

Wer einen Stimmzettel versehentlich verschrieben hat, sollte sich vom Wahlvorstand einen neuen geben lassen, um sicher zu gehen, dass sie/er keine ungültige Stimme abgibt. Der verschriebene Stimmzettel muss nicht abgegeben werden.

Das Wahlamt

Für Fragen steht das Wahlamt, Friedrichstraße 16, unter der Telefonnummer (0611) 314501 zur Verfügung. Dieser Anschluss ist auch am Wahltag bis 18:00Uhr erreichbar.

Foto oben Tim Reckmann / Flickr bearbeitet / Wiesbaden-lebt-CC-BY-2.0

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.