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Gastronomie in Wiesbaden

Wettbewerbsnachteil für Wiesbadens Gastronomen

Die drei Gs sind weiterhin das Maß der Dinge. Wer mit Kunden oder Freunden zum Essen gehen möchte, muss das gut Planen und darauf achten, dass alle getestet, genesen oder geimpft sind.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Während in Rheinland-Pfalz die Testpflicht für den Besuch der Innengastronomie aufgehoben wurde, bleiben die Innenräume hessischer Gastronomen weiter leer.

Die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) vom 22. Juni 2021 sieht angesichts des niedrigen Infektionsgeschehens in Hessen weitreichende Lockerungen auch für Hessens Gastronomen vor. Das freue viele Hoteliers und Gastronomen gerade mit Blick auf die Außengastronomie. Dies gelte natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Witterungsbedingungen es zuließen, im Außenbereich Gäste zu bewirtschaften und vor allen Dingen für diejenigen, die überhaupt über nennenswerte Außenflächen verfügten. Die Mehrheit aller Betriebe könne hingegen nachweislich nicht annähernd wirtschaftlich allein über außen liegende Flächen betrieben werden.

„Hessen ist nicht nur für Geschäftsreisende ein beliebtes und wichtiges innerdeutsches Reiseziel. Gerade im zweiten „Corona-Sommer“ ist die Bedeutung unseres Bundeslandes als Urlaubsdestination besonders hoch.“ Gerald Kink, Präsident des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen 

Die Innengastronomie, sowohl in Hotellerie als auch in der reinen Gastronomie, darf aktuell weiterhin nur mit einem Negativnachweis nach § 3 der CoSchuV besucht werden. Der Präsident des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen Gerald Kink bündelt die Stimmung in der Branche aktuell mit den Worten: Das ist angesichts einer landesweiten Inzidenz von 7,0 (in einigen Kreisen längst 0,0) und den
intensiven Schutzkonzepten, Abstandsregelungen und der Kontaktdatenerfassung überhaupt nicht mehr vermittelbar; erst recht nicht, wenn die Gäste einfach in allen Nachbarbundesländern ohne Test die Gastronomie besuchen können.“

Wertungs- und Umsetzungswidersprüche

Der Unterschied zu geschlossenen Räumen beispielweise des Einzelhandels liege auf der Hand: Zum Essen und Trinken im Restaurant muss die Maske abgenommen werden. Insofern fehle es den Betreibern von Restaurants, Cafés, Bars & Co. jedoch vollkommen am Verständnis dafür, dass in Fitnessstudios, in denen eine intensive körperliche Aktivität stattfindet, weder eine Pflicht zum Negativnachweis noch zum Tragen einer Maske bestünde. Derweil hätten die Betriebe des Gastgewerbes massiv in raumlufttechnische Anlagen und Filtersysteme investiert. Laut allen Statistiken des RKI sei dem Gastgewerbe ein denkbar niedriges Infektionsrisiko bescheinigt worden. Die Kontaktnachverfolgung werde ebenfalls in den Betrieben – wie gefordert – überwiegend digital erfolgreich umgesetzt. Es gelten klare Abstandsregeln. Insgesamt agiere die Branche mit größter Sorgfalt und Umsicht zum Schutz von Gästen und Mitarbeitenden.

Testinfrastruktur landesweit nicht einheitlich

Die Testpflicht hemme die Betriebe insbesondere im ländlichen Raum besonders stark, da hier vielfach Testzentren an den Wochenenden nicht geöffnet bzw. über 50 Kilometer von den Betrieben entfernt überhaupt erreichbar seien. Gäste lehnten den Aufwand entsprechend ab. Erste Testzentren würden den Betrieb einstellen. Dadurch käme es zu einer weiteren Schwächung der Betriebe im ländlichen Raum.

Regelungen der Nachbarbundesländer

Die Hessische Landesregierung habe bis dato mit Blick auf die unmittelbar angrenzenden Nachbarbundesländer stets Regelungen zum Infektionsschutz verordnet, die einen möglichst einheitlichen Inhalt gehabt hätten. Die unmittelbaren Nachbarbundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen hätten die Testpflicht in der Innengastronomie mindesten ab einer Inzidenz unter 35 aufgehoben. Mit Wirkung zum 2. Juli 2021 folgt dem nun auch Rheinland-Pfalz.

„Mit dem Verweis auf die liberaleren Regelungen aller unserer Nachbarn, werden die Betriebe nicht nur unter Druck gesetzt, sondern ganz besonders in den Grenzregionen bewusst gemieden.“ – Gerald Kink, Präsident des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen 

Neben der mentalen Herabwürdigung, die die Gastronomen empfänden, schwäche die aktuelle Situation das hessische Gastgewerbe wirtschaftlich weiter empfindlich und bremse Unternehmen, Mitarbeitende und Gäste aus. Schließlich würde die weiterhin bestehenden und akzeptierten Abstandsregelungen und Hygieneschutzkonzepte den Betrieb ohnehin deutlich einschränken, so Kink weiter.

„Das Gastgewerbe und wir als dessen verbandliche Vertretung sind gemeinsam an der Seite der Hessischen Landesregierung einen herausfordernden Weg gegangen und werden dies zum Schutz der Gesundheit der Menschen auch weiterhin tun.“ Gerald Kink, Präsident des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen 

Die Menschen hätten allein aufgrund der aktuellen Verordnungslage und der
Rechtslage im privaten Raum ausreichend Möglichkeiten, die Innengastronomie
zu meiden. Mit Blick auf die Testpflicht täten sie dies auch, weil man in puncto Testpflicht der Landesregierung im Land nicht mehr folgen könne. Der Hessische Hotel- und Gastronomieverband fordere daher dringend die Aufhebung der Pflicht zum Negativnachweis in der Innengastronomie.

Foto oben: ©2021 Pexel

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Eine Übersicht von gastronomischen Betrieben finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.