Mit dem Hund in den Wiesbadener Stadtwald oder mal schnell in den Kurpark fahren, damit der Vierbeiner mal von der Leine befreit herumtoben kann?
Aufgepasst. Wer so denkt, handelt sich schnell ein Ordnungsgeld ein. Ist es im Wald in und um Wiesbaden mit wenigen Ausnahmenkein Problem, erzogene Hunde frei laufen zu lassen, so gilt in Fußgängerzonen sowie in allen Grünanlagen die Anleinpflicht. In allen? Nein!
„Mit dem Freilaufgelände greifen wir einen Vorschlag der Initiative „Miteinander im Wellritztal“ auf, der dabei helfen soll, Konflikte zu lösen.“ – Andreas Kowol, Umweltdezernent
Die stadtnahe Grünanlage wird von vielen Menschen mit unterschiedlichen Interessen genutzt. Mit dem eingezäunten Gelände trägt die Stadt dem Sicherheitsbedürfnis von Spaziergängern und Kindern im Wellritztal ebenso Rechnung wie dem Wunsch nach Raum für Auslauf für die zahlreichen Hunde.
„Sollte sich das Freilaufgelände bewähren, könnte es auch auf andere stadtnahe Grünflächen übertragen werden“, so Andreas Kowol.
Das städtische Umweltamt hat das Gelände eingerichtet und kooperiert mit der Initiative „Miteinander im Wellritztal“. Sie wird darauf achten, dass das Gelände entsprechend genutzt wird und als Vermittler zwischen Stadtverwaltung und Hundehaltern wirken.
Andere Freilaufflächen
Eine weitere ausgewiesene öffentliche Hundespielwiese finden Hundebesitzer in Mainz-Kastei. Die Hundespielwiese wird von dem Trägerverein Stadthunde Mainz-Wiesbaden e. V. betreut. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.stadthunde.org. Auch dort darf sich Ihr „treuer Freund“ frei bewegen und mit anderen Hunden spielen.
Anleinpflicht in Wiesbaden
In Wiesbaden dürfen sich Hunde frei bewegen. Die Leinenpflicht ist in der sogenannten Gefahrenabwehrverordnung geregelt. Dort ist festgehalten, dass Hunde an der Leine zu führen sind: (1) in Fußgängerzonen, (2) auf Brücken, Treppen, Rampen, Überführungen, Durchgängen und Unterführungen, (3) in öffentlichen Verkehrsmitteln, (4) bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, (5) in Gaststätten, (6) in gärtnerisch gestalteten Anlagen und sonstigen Grünanlagen, die der Erholung dienen sowie (7) auf beschilderten Waldlehrpfaden.
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Hallo, gibt es hier niemanden, der die Schreibfehler korrigiert? Das kann doch nicht so bleiben, Leute …🤷🏼♀️ Und sorry, wenn es keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme gibt, dann geht es leider nur so
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