Den Antrag auf eine gelbe und grüne Waffenbesitzkarte, einen Europäischen Feuerwaffenpass oder einen Kleinen Waffenschein rechtssicher online stellen: mit Waffe digital ist nichts leichter als das.
Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, dem sogenannten Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden in Wiesbaden Schritt für Schritt alle wesentlichen Behördengänge digital ermöglicht. Das gilt auch für die Waffenbehörde Wiesbaden. Damit treibe die Stadt die Digitalisierung weiter voran und schaffe für Bürger nach und nach vorteilhafte Angebote, so Wiesbadens Bürgermeister.
„Mit dem Antragsassistenten kann man sich informieren, den richtigen Antrag auswählen und sofort mit der Eingabe der Daten beginnen.“ – Dr. Oliver Franz
Mit dem neuen Online-Service waffe digital bietet das Land Hessen jedem die Möglichkeit, online bei der zuständigen Waffenbehörde online einen Antrag zu zu stellen. Bevor das Angebot zu nutzen ist, muss der Antragsteller sich bei der bundID ein Benutzerkonto erstellen.
„Der Assistent ermöglicht es, alle für den Antrag erforderlichen Dokumente direkt elektronisch an die Waffenbehörde zu übermitteln.“ – Dr. Oliver Franz
Die Waffenbehörde Wiesbaden unterstützt als eine von mehreren Behörden dieses Pilotprojekt. Im Internetauftritt der Landeshauptstadt befindet sich deshalb seit vergangener Woche in der Rubrik Links ein Verweis auf das neue Form in dem Bürgern einen Antrag stellen können. Darüber hinaus kann sich jeder auch über die Seite www.waffe-digital.hessen.de auf die Plattform waffe digital zugreifen.
Waffe ditital ermöglicht es
(1) Bürgern einen Antrag zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen und einen Antrag für die gelbe Waffenbesitzkarte mit Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe in eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen zu stellen.
(2) Bürgern einen Antrag zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für einzelne Personen und einen Antrag für die grüne Waffenbesitzkarte mit den Bedürfnissen: Jäger, Sportschütze mit integrierter Beantragung einer Erwerbserlaubnis sowie der Anzeige des Erwerbs zu stellen.
In Kürzex folgen
(1) Die Möglichkeit einen Antrag zur Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB zu stellen.
(2) Die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses zu beantragen.
Davin ungeachtet bleibt bis auf Weiteres die Möglichkeit bestehen, Anträge an die Waffenbehörde schriftlich oder per E-Mail an wajafi@wiesbaden.de zu stellen.
Foto oben ©2022 Pixabay
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Die Antragsseite zu Waffe digital finden Sie unter www.waffe-digital.hessen.de.