Grundgesetz: Zum 72. Geburtstag am 23. Mai
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit,“ heißes es in Artikel 2 des Grundgesetzes. Die Freiheit der Person sei unverletzlich. Heute vor 72 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz erlassen, das einen Tag später in Kraft trat.