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Kontrolle durch das Ordnungsamt

Anordnung: Stadtpolizei lobt Inhaber und Gastronomen

Manche Geschäftsinhaber sind verunsichert. Die Bestimmungen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens sind keine 24 Stunden alt. Wiesbadens Stadtpolizei zeigt sich umsichtig. Auf Dialog bedacht kontrollierten sie am Tag wie am Abend die Einhaltung der Anordnung entlang der Wellritzstraße.

Volker Watschounek 5 Jahren vor 0

Neue Öffnungszeiten für Restaurants: Gastronomen dürfen laut Anordnung durch das Land Hessen nur noch zwischen 6:00 bis 18:00 Uhr geöffnet haben. „Bitte ein Steak zum Frühstück – blutig und nicht Medium.“ 

Seit Mittwoch 0:00 Uhr gelten für Handel und Gastronomie ebenso wie für die Spielplätze in Wiesbaden besondere Regeln. Spielplätze sind seitdem komplett gesperrt. Restaurants haben um 18:00 Uhr geschlossen zu sein. Gäste dürfen sich von da an nicht mehr im Gastraum aufhalten. Tische und Stühle dürfen nicht mehr vor dem Ladenlokal stehen. Ein Lieferservice oder Straßenverkauf ist generell möglich, wenn die Kunden das Ladenlokal nicht betreten und vor der Durchreiche die notwendigen Abstände einhalten. Hatte sich tagsüber abgezeichnet, dass die Wiesbadener über die Maßnahmen im Großen und Ganzen Bescheid wissen und sie befolgen, bestätigte sich das Bild am Mittwochabend. In vier Teams á zwei Personen kontrollierte Wiesbadens Stadtpolizei am Abend die Einhaltung der neuen Regeln. Wir begleiteten eine Streife – unsere Erfahrungen beim ersten Rundgang von der Hochstättenstraße über die Schwalbacher Straße durch die Wellritzstraße und Bleichstraße waren durchweg positiv. Hatten die Mitarbeiter  von Ordnungsamt und Stadtpolizei im Vorfeld mit deutlichen Verstößen gegen die geltende Anordnung gerechnet, zeigte sich in Wiesbadens Little Istanbul ein lobenswertes Bild.

Einplatzregelung und Hygienemaßnahmen

Erster Stopp, erstes Lob im Palmengrill. Die Türe war kurz nach 18:00 Uhr abgeschlossen. Der Verkauf zur Straße erfolgte über die Theke durch das Fenster. Die rund fünf Personen drumherum waren in ihr Handy vertieft. Das Maßband wollte hier keiner zücken. Die Blicke signalisierten Verständnis. Um sich Gewissheit zu verschaffen, alles ordentlich zu machen, bat uns Inhaber Cengiz Sogukcesme rein zu kommen. Die Tische, die sonst sicher enger stehen, waren aufgelockert. Auf dem Tresen stand eine Flasche Desinfektionsmittel, daneben Einmaltücher. Alles lobenswert, doch der zweite Stuhl an jedem Tisch? Besser wäre es, diesen wegzunehmen. Aber was machten dann Familien fragte Sogukcesme. Er weise seine Gäste schon darauf hin. Wenn er sie aber auseinanderziehen würde, dann gingen sie lieber nach Hause. Soll er dann… Das müsse er nicht, erklärte Hans Peter Erkel, Leiter der Abteilung Stadtpolizei in Wiesbaden. Wenn er Sie darauf hinweise, habe er von Seiten des Ordnungsamts und der Gewerbeaufsicht nichts zu befürchten. Zuhause würden sie sich jetzt ja auch zusammen in einem Raum aufhalten – und den Sicherheitsabstand nicht einhalten.

Fürs Tagesgeschäft vermisste die Stadtpolizei den notwendigen Aushang zur richtigen Hand-Hygiene. Keine langen ausufernden Erklärungen. Einfache deutlich Symbole würden genügen. Abmessen an der Eingangstüre.

Wellritzstraße und Sedanplatz

Entlang der Wellritzstraße bis zum Sedanplatz spiegelte sich das löbliche Bild vom Michelberg/Ecke Schwalbacher Straße ebenfalls wider. Einige Restaurants und Imbisse waren geschlossen. Andere hatten auf Straßenverkauf umgestellt. Anlass zum Anstoß gaben vereinzelt Stehtische mit Stühlen vor den Fenstern von Imbissen. Im Dialog zeigten sich hier alle einsichtig und lösten die Tische auf. Klarzustellen ist: ab 18:00 Uhr geht das nicht. Klärungsbedarf gab es in einem Restaurant, in dem eine Familie bei verschlossener Tür gegessen hat. Allein im Imbiss hatte sie sich vor 18:00 Uhr ihr Essen bestellt. Hier gilt, auch wenn das Essen 17:55 Uhr ausgegeben wird, um 18:00 Uhr darf niemand mehr in dem Restaurant sein. Vater, Mutter und Kind zeigten sich einsichtig, packten das Essen zusammen und gingen nach Hause. Es folgte der Hygienehinweis und die Bitte, Tische und Plätze locker zu gestalten.

Am Ende des Rundgangs ist festzuhalten: Die Dringlichkeit der Anordnung ist in weiten Teilen angekommen. Vereinzelt musste im Dialog von der Stadtpolizei nachjustiert werden. Insbesondere was die Anleitung hinsichtlich der richtigen Hygienemaßnahmen betrifft.

Hintergrund zur Anordnung

Nachdem am Dienstag per Allgemeinverfügung weitere einschneidende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen wurden, dürfen unter Einhaltung bestimmter Maßregeln nur noch bestimmte Geschäfte geöffnet haben. Dazu zählt der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Wochenmärkte mit Ständen der Grundversorgung, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Großhandel, Dienstleister und Handwerker ohne Publikumsverkehr in den Verkaufsräumen.

Außerdem dürfen Bäckereien, Cafes und Restaurants unter Einhaltung von Auflagen geöffnet bleiben. Für sie gelten Öffnungszeiten nur noch in der Zeit von 6:00 – 18:00 Uhr. Die Besucherzahl wird reglementiert. Zwischen den Tischen müssen Abstände von 2 Metern eingehalten werden. Die gerade jetzt wichtigen Aushänge mit Hinweisen zu den Hygienemaßnahmen müssen vorhanden sein. Ausreichend Desinfektionsmittel muss vorhanden sein.

Coronavirus: Fragen

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8 bis 20 Uhr unter der (0611) 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter (0800) 5554666 ist zudem täglich von 8 bis 20 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar. Mehr Informationen stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung .

Weitere regionale Nachrichten zum Thema Coronavirus lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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