Wiesbadens Unternehmer bereiten sich vor und noch ist die Seite des RP Kassel nicht live. Die IHK unterstützt Sie bei der Antragstellung zur Soforthilfe – und bietet eine Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität.
12-Stunden-Service zur Soforthilfe: Die IHK Wiesbaden unterstützt Unternehmen ab Montag von 8:00 bis 20:00 Uhr bei der Beantragung der Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm von Bund und Land. Die Formulare sollen nach Auskunft der Finanzbehörde ab Montag, 30. März, beim Regierungspräsidium Kassel unter www.rpkshe.de/coronahilfe bereitgestellt werden.
„Die Hilfsgelder müssen jetzt so schnell wie möglich bei den Betrieben ankommen. Vor allem aus kleinen Betrieben und von Solo-Selbstständigen erreichen uns täglich verzweifelte Anrufe – für sie geht es um die Existenz. Wir werden sie mit aller Kraft unterstützen, damit sie schnell aus der Zahlungsklemme kommen.“ – Sabine Meder, Hauptgeschäftsführerin der IHK Wiesbaden
Um Wiesbadens Unternehmer bestmöglich unterstützen zu können hat die IHK ihre Service-Zeiten ausgedehnt: IHK-Mitarbeiter beraten in der Woche vom 30. März bis 3. April 2020 täglich von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr unter der zentralen Nummer 0611 1500-0 und per Mail an info@wiesbaden.ihk.de. Sie helfen bei Fragen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren und unterstützen bei der Antragstellung. Weitere Ansprechpartner, Antworten auf erste Fragen zur Soforthilfe, einen Link zum Antragsformular sowie eine Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität finden sich im IHK-Beratungspaket zum Coronavirus unter www.ihk-wiesbaden.de/coronavirus.
„Betriebe stehen jetzt unverschuldet kurz vor dem Aus. Es ist höchste Zeit, dass sie jetzt schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten.“ – Sabine Meder, Hauptgeschäftsführerin der IHK Wiesbaden
Die IHK beantwortet derzeit unzählige Hilferufe und informiert ständig aktuell auf ihrer Website. Dort findet sich auch die Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität. Sie gibt Hilfestellung, woran Unternehmer in diesen schwierigen Zeiten denken sollten: Dazu gehören Hinweise zur Beantragung der Corona-Soforthilfe und von Kurzarbeitergeld sowie zu finanziellen Förderprogrammen und Bürgschaften. Unternehmen und Selbstständige sollten prüfen, ob sie bereits alle möglichen Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergriffen haben, so Meder weiter. Die Checkliste hilft dabei. Sie ist auch dann noch relevant, wenn Corona-Soforthilfe beantragt und bewilligt werden kann.“ Wer schon heute einen Blick auf den Antrag werfen möchte, kann dies in anderen Ländern machen, etwa in NRW oder Baden-Württemberg. Am besten hier mal reinschauen (Link folgen). (Bild Pixabay /bearbeitet Wiesbaden lebt ∆)
IHK-Ansprechpartner für Fragen zu den Folgen der Coronakrise
Arbeitsrecht (z.B. Kurzarbeitergeld, Fürsorgepflicht), Insolvenzrecht
Beate Scheibig (0611 1500-174, b.scheibig@wiesbaden.ihk.de)
Finanzierung (z.B. bei Liquiditätsengpässen)
David Bothur (0611 1500-118, d.bothur@wiesbaden.ihk.de)
Felix Pohl (0611 1500-189, f.pohl@wiesbaden.ihk.de)
Jana Pukropski (0611 1500-114, j.pukropski@wiesbaden.ihk.de)
Internationale Lieferketten, Exportkontrollvorschriften (z. B. Verbringungs- und Ausfuhrverbote)
Andrea Ungermann (0611 1500-146, a.ungermann@wiesbaden.ihk.de)
Helen Kremer (0611 1500-122, h.kremer@wiesbaden.ihk.de)
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Die offizielle Internetseite der IHK-Wiesbaden finden Sie unter www.ihk-wiesbaden.de.