Eine Dachrinne auf der A 480, ein Sofa auf der A 3, ein Ausbuff auf der A 66 – Radiomeldungen über verlorene Gegenstände auf den Straßen sind oft kurios und zeigen wie wichtig die Sicherheitswoche ist.
Vergangene Woche hat die Stadtpolizei Wiesbaden mit Hilfe des Umweltamtes, des Zolls, der Landespolizei, dem RP Darmstadt sowie Sachverständigen für Ladungssicherheit und Gefahrgut während der Sicherheitswoche 249 LKWs und Kleintransporter kontrolliert. Von den überprüften Fahrzeugen hatten 83 ihre Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert. Je nach Schwere des Verstoßes wurden die Fahrzeugführer mit einem Bußgeld und / oder einer Anzeige belegt.
„Es ist erschreckend, dass bei jedem dritten Fahrzeug die Ladung nicht richtig gesichert ist.“ – Dr. Oliver Franz, Bürgermeister und Ordnungsdezernent
Nicht die Ladungssicherheit, aber doch die Ladung betreffend überprüfte der Zoll in 35 Fällen die mitgeführten Warten etwas genauer. Dabei stellten die Beamten fünf Verstöße fest. Bei 38 Delikten gegen Ladungssicherung, Mitführen von Dokumenten oder ähnlicher Fälle wurde von der Landespolizei im Rahmen der Aktion vor Ort ein Summe in Höhe von 1.000 Euro kassiert.
„Wir werden weiter an dem Konzept der Sicherheitswochen festhalten und erneut intensiv kontrollieren.“ – Dr. Oliver Franz, Bürgermeister und Ordnungsdezernent
Zwei Fahrzeuge wiesen so viele Mängel auf, dass sie vom TÜV stillgelegt wurden.
Abhilfe schaffen
Wann muss der Absender einer Warensendung aktiv etwas tun? Hat nicht der Fahrer allein die Verantwortung für sein Fahrzeug – und die Ladung? Was ist, wenn es eilt und der Fahrer dem Frachtführer aushilft, um schnell vom Hof zu kommen? Die Zuständigkeiten und Pflichten sind in Deutschland eindeutig geregelt. Wer dezidiert über Gesetze und Regelwerk Bescheid wissen möchte, dem empfehlen wir das Kompendium der IHK Stuttgart: Das 1 x 1 der Ladungssicherung im Straßengüterverkehr. Wer dem Wissen dennoch trotz muss zahlen.
Bußgelder bei mangelnder Ladungssicherung
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert | 10,00 | |
Ladung höher als zulässig | 20,00 | |
Ladung breiter als zulässig | 20,00 | |
Ladung ragte unzulässig nach vorne | 20,00 | |
Ladung ohne vorgeschriebene Sicherungsmitteln befördert | 25,00 | |
Schlecht erkennbare Gegenstände ragten seitlich aus der Ladung hinaus | 25,00 | |
Ladung nicht verkehrssicher verstaut | 35,00 | |
Ladung nicht verkehrssicher verstaut – andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet | 60,00 | 1 |
Ladung nicht verkehrssicher verstaut – es kam zum Unfall | 75,00 | 1 |
Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung über 4,20 m Höhe gefahren | 70,00 | 1 |
Nicht vorschriftsmäßige Ladung – die Verkehrssicherheit litt erheblich | 80,00 | 1 |
Nicht vorschriftsmäßige Ladung – die Verkehrssicherheit litt erheblich und es kam zum Unfall | 120,00 | 1 |
Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte | 135,00 | 1 |
Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte – andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet | 165,00 | 1 |
Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte – es kam zum Unfall | 200,00 | 1 |
Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung, die nicht jederzeit weniger als 4 m Höhe betrug, gefahren und dadurch die automatische Höhenkontrolle ausgelöst. Der Fahrstreifen wurde gesperrt | 160,00 | |
Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung über 4 m Höhe gefahren und dadurch die automatische Höhenkontrolle ausgelöst. Der Fahrstreifen wurde gesperrt | 240,00 |
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