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Landtag, 1 Haushalt, 800 Quadratmeter , Fahne Hessen ©2020 Pixbay

Schwimmbäder öffnen am 2. Juni für Vereine

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat am Dienstag weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere den Bereich der Gaststätten und Hotels, der Schwimmbäder und der Kindergärten.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Wer im Hotel übernachtet, darf schwimmen und saunieren. Zum 1, Juni öffnen Wiesbadens Schwimmbäder für den Vereinsbetrieb. Bis Ende Juni wahrscheinlich die anderen Schwimmbäder.

Der Hessische Ministerpräsident erklärte am Dienstagnachmittag nach der Sitzung im Korona-Kabinett, dass die Erfahrungen der vergangenen zwei Wochen gezeigt hätten, dass Hessen in einigen Bereichen Lockerungen und Anpassungen vornehmen könne. Volker Bouffier nannte in diesem Zusammenhang etwa die Gaststätten, nicht ohne deutlich zu machen, dass dort insgesamt weiterhin ein umsichtiges Handeln erforderlich sei. Oberstes Gebot der Stunde sei es, besonnen zu bleiben und schrittweise vorzugehen. Innenminister Peter Beute ging auf die Situation in Hessens Schwimmbäder ein

„Wir dürfen nicht den über Wochen erzielten Erfolg der Verlangsamung der Infektionsausbreitung leichtfertig aufs Spiel setzen.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier.

Wie bereits in der vergangenen Woche von Sozialminister Kai Klose angekündigt, kommt es ab dem 2. Juni zu Lockerungen bei den Kindertagesstätten. Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den Kommunen einen Weg für eine eingeschränkte Regelbetreuung erarbeitet. Die vom Corona-Kabinett entsprechend verabschiedete Verordnung beruht auf einem gemeinsamen Konzept der HessischenLandesregierung mit den Spitzen des Hessischen Landkreistags, des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.

„Die Kommunen haben mit der neuen Verordnung jetzt viel Gestaltungsspielraum. Das hatten sie vom Land eingefordert, um die Betreuungsnachfrage und Hygiene- und Infektionsschutzregeln gleichermaßen berücksichtigen zu können.“ – Sozial- und Integrationsminister Kai Klose

Zu den Eckpunkten des Gestaltungskonzepts für die Kindertagesstätten von Anfang Juni zählt, (1) dass der Anspruch für alle Familien, die bereits Anspruch auf Notbetreuung hatten und in denen beide Elternteile berufstätig sind, auf diesen auch in Zukunft weiter setzen können. (2) Dass berufstätige und studierende Alleinerziehende und auch diejenigen, deren Betreuung in einer Kindertageseinrichtung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamts zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist, einen Anspruch auf Kinderbetreuung haben. (3) Dass Kinder mit Behinderung beim Betreuungsangebot vorrangig zu behandeln sind. (5) Dass all weiteren freien Plätze von den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Absprache mit dem Jugendamt im Rahmen der Betreuungskapazitäten vergeben werden.

„Bei rund 4.300 Kindertagesstätten in Hessen ist es besonders wichtig, dass die Kommunen individuell auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren können. Die Landesregierung wird daher keine Betreuungsgrenze vorgeben.“ – Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

Für die gastronomischen Betriebe in Hessen wurden in der Kabinett-Sitzung eine weitere Lockerungen beschlossen. Damit wird die Hessische Landesregierung der Forderung zahlreicher Gastronomen gerecht. (1) Die so genannte 5-Quadratmeter-Regelung zur Berechnung der maximalen Gästezahl zeitnah weg. (2) Alle Betriebe müssen aber weiterhin streng darauf achten, dass ihre Gäste in Restaurant, Café oder Kneipe den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass nicht alle Tische gleichermaßen zu besetzen sind.

„Wir haben am 15. Mai sehr viele Lockerungen möglich gemacht, deutlich mehr als in anderen Bundesländern. Nicht nur Restaurants und Gaststätten, auch Bars und Kneipen durften wieder öffnen. In Hessen gibt es keine Sperrstunde. Wir haben auch nicht zwischen Innen- und Außenbereich unterschieden. Gleichzeitig war dieses mehr an Freiheit nur verantwortbar durch einen vorsichtigen Beginn und eine Beschränkung der Gästezahl bezogen auf die Fläche.“ – Tarek Al-Wazir, stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister

Für hessische Gastronomen sei dies sicher nicht immer einfach gewesen. Gerade die Gastronomen mit kleinen Gasträumen, hatten enorm zu kämpfen. Doch die vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass das behutsame Vorgehen richtig gewesen sei und das sehr gut funktioniert hatte. Darum haben wir uns nun entschieden, die 5-Quadratmeterregel für gastronomische Betriebe abzuschaffen. Gleichwohl appellieren wir an die Restaurant- und Cafébesucherinnen und -besucher, die Abstandsregeln einzuhalten und sich weiterhin umsichtig zu verhalten. (3) Die Flächenbegrenzung für Veranstaltungen und den Einzelhandel bleiben weiterhin bestehen.

„Der Schwimm- und Tauchsport in Hessen musste viele Wochen ruhen. Gerade für Vereinsschwimmer, die mehrmals die Woche trainieren, war dies eine lange Zeit. Aufgrund der niedrigen Infektionszahlen und der guten Hygienekonzepte der Schwimmbadverbände und -betreiber ist es nunmehr vertrebar, die Frei- und Hallenbäder für den Vereinssport wieder zu öffnen.“ –  Peter Beuth, Hessische Sportminister

Mit Blick auf die Schwimmbäder hatte Sportminister Peter Beuth letzte Woche Lockerungen für den Vereinssport angekündigt, die jetzt vom Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung beschlossen wurden und in eine entsprechende Verordnung umgesetzt sind. Demnach dürfen ab dem 1. Juni Schwimmbäder und Badeanstalten an Gewässern unter Beachtung der im Sport vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln für den Trainingsbetrieb von Sportvereinen und die Durchführung von Schwimmkursen wieder öffnen. Die Athleten dürfen zu diesem Zweck auch die Umkleiden und Duschen benutzen. 

Der Trainingsbetrieb des Vereinssports sowie zahlreiche Kursangebote können für Vereinsmitglieder unter Beachtung der für den Sport vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder aufgenommen werden.“ –  Peter Beuth, Hessische Sportminister

Bis Mitte Juni wird die Landesregierung entscheiden, ab wann wieder alle Bürger zum Schwimmen gehen können. Unser Ziel ist es, dass die Schwimmbäder und Badeseen für den Publikumsverkehr in diesem Sommer wieder öffnen können. Der Besuch unserer Frei- und Hallenbäder sowie der Badeseen wird dann aber leider noch kein unbeschwertes Vergnügen.

Hotel-Schwimmbäder: Wellness und saunieren

Zu einem Übernachtungsbetrieb gehörende Sauna-, Schwimm, – und Wellnessbereiche dürfen ab Donnerstag auch wieder genutzt werden – jedoch ausschließlich von Übernachtungsgästen und nicht von Tagestouristen. Das hat das Corona-Kabinett zudem beschlossen.

Besuch und Jugendeinrichtungen

Darüber hinaus hat das Corona-Kabinett eine weitergehende Öffnung der Behindertenwerkstätten unter bestimmten Voraussetzungen beschlossen. Bewohner von stationären Jugendhilfeeinrichtungen dürfen ab sofort wieder Besuch empfangen. Zudem wurde beschlossen, dass Krankenhäuser verpflichtet sind, ein entsprechendes Konzept zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung des Corona-Virus vorzulegen.

Anpassungen in Justizvollzugsanstalten:

Auch die Justizvollzugsanstalten reagieren auf die Entwicklung des Pandemiegeschehens. Schrittweise werden die Justizvollzugsanstalten unter Einhaltung der notwendigen strikten Abstands- und Hygienebedingungen beginnen, Familienbesuche zuzulassen. (1<9 Als engste Angehörige sollen zunächst nur Ehe- oder nachgewiesene Lebenspartner, Kinder ab 14 Jahren oder Eltern Zugang erhalten. (2) Die Anzahl der möglichen Besuchspersonen wird nach den örtlichen Gegebenheiten durch die Anstalt bestimmt. Pro Gefangenen können maximal zwei im selben Haushalt lebende Personen ab 14 Jahren zugelassen werden. (3) Die Besucher müssen während des Aufenthalts in der Anstalt einen eigenen Mund-Nasen-Schutz tragen und von den Gefangenen jeweils durch eine Schutzvorrichtung getrennt sein. (4) Darüber hinaus werden die Ausbildungs- und Eigenbetriebe in den Anstalten mit einer je nach Raumgröße zuvor festzulegenden Maximalzahl von Gefangenen wieder geöffnet. Dies gilt auch für den Berufsschulunterricht, die Arbeitstherapie und die Bildungskurse.

Alle Verordnungen sind bis zum 5. Juli verlängert worden. Ausnahme ist die Quarantäneverordnung, die bis 15. Juni gilt.

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.