Die Arbeiterwohlfahrt ist in aller Munde. Im November meldete Sie Insolvenz an. Nicht vergessen ist der AWO-Skandal um überhöhte Gehälter und Dienstwagen.
Im Rahmen der aktuellen Berichterstattung rund um einen möglichen (Teil-)Verkauf teilen Wolfgang Hessenauer und Franz Betz, Vorstand der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wiesbaden e.V. (AWO) und die Geschäftsführung, bestehend aus Karsten Kienitz und Dr. Andrea Piro mit:
„Am 24. November 2020 mussten wir eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen. Im Anschluss hat der vorläufige Gläubigerausschuss entschieden, das Sanierungsverfahren in zwei mögliche Richtungen (dem so genannten „Dual Track“-Verfahren) zu verfolgen: Zum einen wird eine Fortführung aller Einrichtungen durch den Kreisverband geprüft. Zum anderen wird ein Verkauf einzelner oder aller Einrichtungen erwogen und die Auswirkungen eines solchen Schrittes analysiert. Diese Phase wird noch einige Wochen andauern.
Sanierung
Primäres Ziel von Vorstand und der Geschäftsführung ist, alle Einrichtungen selbst fortzuführen. Der Sanierungsprozess beinhaltet allerdings, dass wir verschiedenste Lösungen für die betriebliche Weiterführung prüfen. Denn klar ist: Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung sind dabei auch stets die Interessen der Gläubiger und damit die bestmögliche Gläubigerbefriedigung im Blick zu behalten.
Partnersuche
Für die Suche nach geeigneten Partnern haben wir Angebote von verschiedenen Beratungsfirmen eingeholt und dem vorläufigen Gläubigerausschuss präsentiert. Das Angebot von KPMG hat uns letztlich überzeugt. Diese Entscheidung wurde auch vom Gläubigerausschuss mitgetragen.“
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