38 Einsätze, das ist die erste Bilanz der Wiesbadener Feuerwehr am Neujahrsmorgen. Die Feuerwehr rückte zur Brandbekämpfung und als Freund an Ihrer Seite aus.
Das neue Jahr ist keine sieben Stunden alt, das meldet Wiesbadens Feuerwehr, dass der jüngste Jahreswechsel „mal wieder für ein erhöhtes Einsatzaufkommen“ sorgte – und das den Schwerpunkt auch dieses Jahr zahlreiche Brandeinsätze legten. Obwohl es offiziell nicht gestattet ist, vor Mitternacht Feuerwerkskörper zu entzünden, waren es über den 31. Dezember verteilt immer wieder Kleinbrände, die für ein Ausrücken der Feuerwehr in der hessischen Landeshauptstadt verantwortlich waren.
Keine größeren Schadenereignisse
Hinzu kommen gerade in den ersten Stunden des neuen Jahres einige Balkonbrände ausgelöst durch Feuerwerkskörper. Diese konnten jedoch alle im Anfangsstadium durch die Einsatzkräfte beherrscht werden. Größere Schadenereignisse konnten wurden damit schnell verhindert.
Einsätze und Hilfeleistungen
Die Einsätze aller Kräfte verteilten sich auf in 18 gemeldete Kleinbrände, 7 gemeldete Brände in bzw. an Gebäuden. Dies waren überwiegend Brände auf Balkonen die in Folge von Feuerwerkskörpern entstanden. Weiterhin fünf ausgelöste Brandmeldeanlagen. Auch technische Hilfeleistungen wurden immer wieder gegeben. Dabei bildeten Kleineinsätze sowie Türöffnungen und Personenbefreiungen aus Aufzügen die Schwerpunkte.
Sollten Sie noch nicht alle Feuerwerkskörper eingesetzt haben oder Blindgänger gefunden haben, ist mit dem Blick auf Hessens Bußgeldkatalog davon abzuraten, diese jetzt noch abzubrennen oder zu entzünden..
Bußgeldkatalog Sprengstoffgesetz Hessen
Vergehen | Bußgeld |
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ordnungswidriges Auslösen eines Feuerwerks der Kategorie 2 | bis zu 10.000 Euro |
Verwenden, Betreiben oder Herstellen von nicht zertifizierten Knallern | bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder bis zu 50.000 Euro |
Gefährdung von Leib und Seele oder fremder Objekte von bedeutendem Wert mit explosionsgefährlichen Stoffen | bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |