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Feuerwerk in und über Wiesbaden. ©2018 Volker Watschounek

Ruhige Silvesternacht für Wiesbadens Feuerwehr

Die Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2019 verlief wie zu erwarten. So sorgte der Jahreswechsel 2018/ 2019 für Feuerwehr und Rettungsdienst in Wiesbaden zu einem erhöhten Einsatzaufkommen. Größere nennenswerte Einsätze blieben glücklicherweise aus.

Volker Watschounek 5 Jahren vor 0

38 Einsätze, das ist die erste Bilanz der Wiesbadener Feuerwehr am Neujahrsmorgen. Die Feuerwehr rückte zur  Brandbekämpfung und als Freund an Ihrer Seite aus.

Das neue Jahr ist keine sieben Stunden alt, das meldet Wiesbadens Feuerwehr, dass der jüngste Jahreswechsel „mal wieder für ein erhöhtes Einsatzaufkommen“ sorgte – und das den Schwerpunkt auch dieses Jahr zahlreiche Brandeinsätze legten. Obwohl es offiziell nicht gestattet ist, vor Mitternacht Feuerwerkskörper zu entzünden, waren es über den 31. Dezember verteilt immer wieder Kleinbrände, die für ein Ausrücken der Feuerwehr in der hessischen Landeshauptstadt verantwortlich waren.

Keine größeren Schadenereignisse

Hinzu kommen gerade in den ersten Stunden des neuen Jahres einige Balkonbrände ausgelöst durch Feuerwerkskörper. Diese konnten jedoch alle im Anfangsstadium durch die Einsatzkräfte beherrscht werden. Größere Schadenereignisse konnten wurden damit schnell verhindert.

Einsätze und Hilfeleistungen

Die Einsätze aller Kräfte verteilten sich auf in 18 gemeldete Kleinbrände, 7 gemeldete Brände in bzw. an Gebäuden. Dies waren überwiegend Brände auf Balkonen die in Folge von Feuerwerkskörpern entstanden. Weiterhin fünf ausgelöste Brandmeldeanlagen. Auch technische Hilfeleistungen wurden immer wieder gegeben. Dabei bildeten Kleineinsätze sowie Türöffnungen und Personenbefreiungen aus Aufzügen die Schwerpunkte.

Sollten Sie noch nicht alle Feuerwerkskörper eingesetzt haben oder Blindgänger gefunden haben, ist mit dem Blick auf Hessens Bußgeldkatalog davon abzuraten, diese jetzt noch abzubrennen oder zu entzünden..

Bußgeldkatalog Sprengstoffgesetz Hessen

Vergehen Bußgeld
ordnungswidriges Auslösen eines Feuerwerks der Kategorie 2 bis zu 10.000 Euro
Verwenden, Betreiben oder Herstellen von nicht zertifizierten Knallern bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder bis zu 50.000 Euro
Gefährdung von Leib und Seele oder fremder Objekte von bedeutendem Wert mit explosionsgefährlichen Stoffen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.