Wer richtig trennt, spart Entsorgungskosten. Doch was heißt richtig trennen? Und was versteckt sich hinter dem sogenannte Nachweisvorfahren?
Kaum ein anderes Rechtsgebiet in Deutschland hatte in den vergangenen Jahren derart viele Neuerungen zu verzeichnen wie das Abfallrecht. Damit Unternehmer hier immer auf dem aktuellsten Stand sind geben die IHK Wiesbaden und das Regierungspräsidium Darmstadt bei ihrem jährlichen Abfallrechtstag einen praxisbezogenen Überblick.
IHK Wiesbaden, kurzgefasst
Praxistag – „10. Wiesbadener Abfall-Rechtstag“
Wann: Dienstag, 26. September 2017, 9:00 bis 13:00 Uhr
Wo: IHK Wiesbaden, Großen Saal, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden (Karte / Navigation)
Kosten: frei
Anmeldung: Mail an b.arnold@wiesbaden.ihk.de oder unter der Nummer 0611 1500-186
Der 10. Wiesbadener Abfall-Rechtstag beschäftigt sich am 26. September auch mit der Einstufung und Entsorgung von Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen – zum Beispiel von HBCD-haltigen Dämmstoffplatten, die in den vergangenen Monaten für reichlich Diskussionsstoff gesorgt haben – Werden HBCD-haltige Dämmstoffe künftig wieder in allen Verbrennungsanlagen entsorgt? Entfällt die Sondermüll-Regelung?
Abfallrecht und Verpackungsgesetz
Außerdem richtet das Symposium den Blick auf die Novellierung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie. Nach der Begrüßung durch IHK-Präsident Dr. Christian Gastl und Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid berichten Experten des Regierungspräsidiums über das Verpackungsgesetz, den Wegfall der Heizwertklausel und die Novelle der Gewerbeabfall-, der Entsorgungsfachbetriebe- sowie der Abfallbeauftragtenverordnung. (Foto: Styropor-Abfall / Marco Verch / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)
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