Es ist soweit: Die Tische sind gedeckt. Die ersten Tische sind reserviert. Es geht wieder los. Die Corona-Regeln erlauben es: Gastronomen und Einzelhandel stehen in den Startlöchern.
Pünktlich zum Start der Fußball-EM erreicht Wiesbaden mit einem stabilen Inzidenz von unter 50 nach dem hessischen Öffnungsplan die nächste Stufe und erfüllt die Voraussetzungen zum Übergang von Stufe 1 in Stufe 2 der Corona-Regeln. Die neuen Regeln greifen ab Donnerstag, dem 10. Juni. Doch was gilt nun im Detail?
„Wir freuen uns, dass die schrittweise Rückkehr zu mehr Normalität auch für die Landeshauptstadt Wiesbaden endlich weitergeht. Wir appellieren weiter an alle Bürger, die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Wir sind noch nicht über den Berg, aber auf einem guten Weg.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz
Auch wenn in den nächsten Tagen im Einzelhandel weiterhin die Zugangsbeschränkung abhängig von der Ladengröße gilt und die Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerfassung für die Nachverfolgung aufrechterhalten bleibt wird es für Kunden deutlich einfacher. Mit dem Wechsel zu Stufe 2 entfällt die Test- und Terminpflicht.
Aufatmen dürfen auch Wiesbadens Gastronomen. Durften sie in den vergangenen Tagen Gäste ausschließlich auf Außenterrassen bewirten oder ihnen Essen mit nach Hause geben, dürfen jetzt wieder Speisen und Getränke im Innenbereich serviert werden. Fällt im Außenbereich der aktuelle negative Corona-Test weg, ist er im Innenbereich erforderlich. Für den Besuch im Biergarten oder im Außenbereich der Restaurants und Cafés gilt der Schnelltest von nun an als Empfehlung.
Überblick aller Corona-Regeln der Stufe 2
Kontaktbeschränkungen | Zwei Haushalte oder 10 Personen unabhängig vom Haushalt (Geimpfte/Genesene/Kinder U15 zählen nicht mit), |
Kontaktregelungen | Einkaufen/Einzelhandel: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen |
Gastronomie | Öffnung der Innenräume mit Testnachweise, dazu Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten Außengastro lediglich Testempfehlung, daszu Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten, |
Clubs/Diskotheken | Öffnung als Bar/Gastronomie möglich |
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze | Betriebe sind unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen gilt: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise + zweimal pro Woche |
Kitas | Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen |
Schule | Alle Schüler Präsenzunterricht, Testpflicht: zweimal pro Woche |
Hotels/Ferienhäuser/Camping | Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise plus zwei pro Woche |
Sport | Mannschaftssport – mit Hygieneauflagen – möglich – Schwimmbäder geöffnet |
Kultur und Freizeit | Mit Auflagen geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks). Aktueller Test empfohlen. |
Veranstaltungen | Drinnen: bis 100 (ungeimpfte) Personen – mit Auflagen – möglich. Aktueller Test, Kontaktdatenerfassung, etc. Mehr Teilnehmer nach Einzelfallprüfung.– Draußen: bis 200 (ungeimpfte) Personen, aktueller Test empfohlen |
Dienstleistungen/Körperpflege | Mit Auflagen geöffnet; Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung und aktueller Test empfohlen |
Alten- und Pflegeheime | Besuchsbeschränkung entfällt |
Krankenhaus | Betretungsverbot gilt |
Allgemein gilt, dass die fortbestehende Maskenpflicht nach wie vor zu beachten ist. Für die elektronische Hinterlassung der Kontaktdaten bietet sich die Verwendung der komfortabel zu bedienenden Corona- oder Luca-App an, über die eine Kontaktnachverfolgung insbesondere für das Gesundheitsamt leicht möglich ist; daneben ist weiterhin das Ausfüllen entsprechender papierbasierter Kontaktnachverfolgungsformulare möglich. +
Schnelltest und PCR-Test
In der Landeshauptstadt Wiesbaden gibt es inzwischen zahlreiche Schnelltestcenter. Fällt ein solcher Schnelltest positiv aus, ist die betroffene Person verpflichtet, einen PCR-Test zu machen und sich bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. An folgenden Teststellen ist ein PCR-Test möglich wenn eine Bescheinigung über einen positiven Schnelltest vorgelegt wird:(1) DRK Flachstraße 6, (2) DRK Platz der deutschen Einheit, (3) Johanniter Biebricher Straße 18, Johanniter Freiherr-vom-Stein-Schule, (4) Johanniter Hornbach Kurt-Hebach-Straße 1, (5) Johanniter Kita Rosel und Josef Stock, Geschwister-Stock-Platz 1, (6) Johanniter Kita Toni-Sender-Haus, Rudolf-Dyckerhoff-Straße 30, (7) Johanniter Kita Wallufer Platz, (8) Praeventia Consulting mobiles Team, (9) Praeventia Consulting Hans-Böckler-Straße 1A, (10) Praeventia Consulting Willy-Brandt-Allee 17.
An folgenden Standorten ist ein PCR-Test möglich, wenn ein Schnelltest vor Ort durchgeführt wurde: (1) ASB Bierstadter Straße 49, (2) CoviMedical Ortsverwaltung Sonnenberg, (3) CoviMedical XXXL-Lutz Äppelallee 69. PCR-Test für Selbstzahler erhalten Bürger bei (1) CovieMedical (Standorte siehe oben), (2) Trobasept RMCC.
Abstand halten, Händewaschen, (Alltags-)Masken und Lüften
Sämtliche Lockerungsschritte hängen von der erfolgreichen Sicherstellung des Vorliegens weiterhin niedriger Infektionszahlen ab. Daher sind die bekannten AHA+L-Regeln (Abstand halten, Händewaschen, (Alltags-)Masken und Lüften) unbedingt weiterhin diszipliniert einzuhalten. Dies gilt insbesondere, da inzwischen auch die hochansteckende sogenannte „indische Variante“ des neuartigen Corona-Virus in Wiesbaden festgestellt wurde und gegen diese nach derzeitigem Erkenntnisstand nur eine vollständige Impfung mit allen erforderlichen Impfgaben des jeweiligen Impfstoffs zuverlässig schützt. Steigen die Inzidenzzahlen wieder über 100 Neuinfektionen bezogen auf 100000 Einwohnerinnen und Einwohner in den vergangenen sieben Tagen für drei aufeinanderfolgende Tage, greifen die strengen Kontaktbeschränkungsmaßnahmen der Bundes-Notbremse wieder.
Hintergrund zum Öffnungsplan
Die zweite Stufe des hessischen Öffnungsplans greift, sobald die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 liegt oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt. Das Greifen der Landesstufe 2, wie sie in der Corona-Einrichtungsschutzverordnung sowie in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung der hessischen Landesregierung niedergelegt ist, greift in Wiesbaden ab dem 10. Juni.
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