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Mit welchen Themen sich Gerichte befassen müssen?

Irrsinn der Gesetze? Ist Reiten gleich Führen? Solange nichts anderes im Gesetzestext steht, ist dies glücklicherweise Auslegungssache. Kaum auszudenken, wenn das Rad schieben gleichgesetzt würde mit Rad fahren.

Volker Watschounek 7 Jahren vor 0

Fahrradfahrer und Passanten. Reiter und Fußgänger, und die Frage ob Führen gleich Reiten ist. Übertragen hieße das: Ist Schieben gleich Radfahrer?

Der Fall liegt schon eine Weile zurück. Am 10. September 2015 hatte das Oberlandesgericht Dresden über die Frage, ob ein Bußgeld für das Führen dies Pferdes auf einem Waldweg rechtens sei, zu entscheiden. In dem beschriebenen Fall ging es darum, dass eine Reiterin die ausgewiesenen Reitwege verlassen und ihr Pferd an den Zügeln auf eine fünfzig Meter entfernte Wiese geführt hatte. Das Pferd sollte eine Ruhepause haben.

Bei seiner Entscheidung berief sich das Amtsgericht auf die §§ 12 Abs. 1, 52 Abs. 2 Nr. 6 SächsWaldG, wonach das Reiten nur auf ausgewiesenen Waldwegen gestattet ist.

Zuvor hatte das Amtsgericht Pirna die Reiterin wegen „unerlaubten Reitens auf nicht zum Reiten ausgewiesenen Wegen“ zu einer Geldbuße in Höhe von 50 Euro verurteilt. Als Grund nannte das Amtsgericht, dass Reiten und Führen das Gleiche seien.

Oberlandesgericht Dresden

Die Betroffene legte gegen dieses Urteil Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Dresden kam zu dem Schluss, dass ein „Führen“ des Pferdes nicht mit dem Begriff des Reitens vereinbar sei und folglich nicht mit einem Bußgeld geahndet werden könne.

Solange kein Gesetz besteht, welches das Führen mit einbezieht, können Sie unbesorgt, jedoch mit aller Sorgfalt, Ihr Pferd durch die Wälder führen. (Az.: OLG 26 Ss 505/15 (Z))

Mit dem Wort „Reiten“ sei nach allgemeinem Verständnis eine Art der Fortbewegung des Menschen auf dem Rücken eines Tieres, meist eines Pferdes, gemeint. Beim bloßen Führen des Pferdes handelt es sich jedoch gerade nicht um dessen Nutzung zur Fortbewegung.

Rechtslage in Hessen

In Hessen und Rheinland-Pfalz finden sich sehr ähnliche Formulierungen der Waldgesetze, wie diese hier aus Sachsen, welche das Reiten auf Wegen vorschreiben und ebenso bisher auf keine Problematik bezüglich des Führens der Tiere hinweisen. Wir belassen es hier mit der Weisheit: „Wo der Kläger fehlt, ist auch kein Richter.“ (Foto: Pferd fuehren / Cornelius Kibelka / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.