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Hessischer Landtag, Landtagswahl 2023

Ministerpräsident Volker Bouffier begrüßt das Ergebnis der Volksabstimmung

Die rund 4,4 Millionen Wahlberechtigten durften am 28. Oktober über die Verfassungsreform sowie den Landtag in Hessen abstimmen. Ist man politisch noch in der Regierungsbildung steht fest, die Todesstrafe wird gelöscht – beängstigend: 16,8 Prozent Hessen sind für die Todesstrafe..

Volker Watschounek 7 Jahren vor 0

Die große Mehrheit der hessischen Wähler hat für die Reform der Landesverfassung gestimmt. Alle 15 Änderungsvorschläge sind nach dem amtlichen Endergebnis der Volksabstimmung angenommen worden.

Ministerpräsident Volker Bouffier begrüßt, dass die  Wähler am 28. Oktober mit großer Mehrheit der Reform der Hessischen Verfassung zugestimmt haben. „Hiermit hält die Zukunft Einzug in die Hessische Verfassung. Hessen erhält nun eine moderne, an die Realitäten des 21. Jahrhunderts angepasste Landesverfassung. Vor mehr als 70 Jahren hat die Verfassung die Geburt unseres Bundeslandes nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs eingeläutet. Sie hat uns Stabilität und Wohlstand gebracht. Bis heute ist sie das starke Fundament des politischen Lebens in Hessen“, sagte Volker Bouffier.

Förderung des Ehrenamtes

15 Entscheidungen mit weitreichender Wirkung wurden jetzt per Volksabstimmung getroffen. „Besonders freut es mich, dass die Förderung des Ehrenamtes nun Staatsziel wird. Dies bringt die Wertschätzung für alle ehrenamtlich Engagierten zum Ausdruck und unterstreicht, wie wichtig deren Einsatz für die Gemeinschaft ist. Das Ehrenamt ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Ebenso werden die Kinderrechte und die Gleichberechtigung der Geschlechter dank der Reform gestärkt“, sagte der Ministerpräsident.

Todesstrafe ist getilgt

Die Verfassung enthält nun auch ein klares Bekenntnis zu Europa: „Es ist wichtig, nationalistischen Tendenzen entgegenzutreten und den Zusammenhalt der Staatengemeinschaft zu fördern. Jetzt trägt Hessen in der Verfassung seinen Anteil dazu bei. Und nicht zuletzt wird die Todesstrafe aus der Verfassung getilgt – ein Relikt aus der Zeit vor der Verkündung des Grundgesetzes“, sagte der Ministerpräsident.

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