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Maskenpflicht auf dem Wiesbadener Wochenmarkt

Maskenpflicht gilt auch auf dem Wochenmarkt

Seit heute, 1. Mai, gibt es in der Coronavirus-Krise weitere Lockerungen. Nach sieben Wochen sind erstmals wieder öffentliche Gottesdienste, Trauerfeiern erlaubt. Besuche in Pflegeheimen unter bestimmten Bedingungen sind ab dem 4. Mai wieder erlaubt. Dann öffnen auch wieder Friseure.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Der Blick auf die Corona-Fallzahlen lässt hoffen. In Wiesbaden gibt es 318 gemeldete Corona-Infizierte. Entscheidender ist die Zahl der aktiven Fälle. Das sind 61. 

Bund und Länder haben diese Woche weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Zum Feiertag, 1. Mai, ist das Besuchsverbot von Angehörige in Pflegeheimen gelockert, heisst es in der Pressemitteilung der Stdat. Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen sind ebenso wieder öffentliche Gottesdienste, Trauerfeiern erlaubt. Unberührt bleibt das geltende Kontaktverbot. Dieses gilt aktuell laut Kanzleramtschef Helge Braun erst einmal bis zum 10. Mai. Weiter gilt ebenso die Maskenpflicht.

„Wiesbadener Bevölkerung zeigt in den vergangenen Tagen und Wochen viel Verständnis für Auflagen und Vorschriften – sowie eine hohe Disziplin im Kampf gegen das Coronavirus. Die allermeisten haben sich weitestgehend an die Vorgaben zum Infektionsschutz gehalten.“ Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu den Lockerungen, der weitgehend von der Bevölkerung befolgt wird, ist die Maskenpflicht in Bus und Bahn. Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz zeigen sich mit der Einführung und dem Einhalten der Maskenpflicht zufrieden: Das hat sich in den vergangenen Tagen bewährt. Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz erreicht.

„Die Kontaktpersonenermittlung, Nachverfolgung der Infektionsketten sowie die Überwachung des Infektionsverlaufes in Abstimmung mit den jeweils geltenden Verordnungen und gesetzlichen Regelungen erfordert von allen Beteiligten viel Disziplin und  Fingerspitzengefühl.“ – Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Kaschlin Butt

Seit Mitte März arbeitet das Quarantäne-Management des Gesundheitsamtes unter Hochdruck, um alle Personen die sich mit SARS_CoV2 infiziert haben, sowie die Kontaktpersonen zu erreichen, entsprechende Maßnahmen einzuleiten und zu überwachen. Eine Vielzahl an Mitarbeitern der Stadtverwaltung leistet dafür seit Wochen einen hohen Arbeitseinsatz um die 4000 Fälle zu bearbeiten. Unterstützt wird das Gesundheitsamt bei der Bewerkstelligung dieser enormen Aufgaben von Oberbürgermeister Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Franz täglich sowohl selbst als auch durch deren Mitarbeitende. Nur so war es möglich das Quarantäne-Management, in dem bis zu 6000 Anrufe erfolgt sind, aufzubauen.

„Wir freuen uns sehr, dass dies in so kurzer Zeit gelungen ist und wir auch zukünftig für den Schutz der Bürger vor Infektionen gut aufgestellt sind.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz

Mit Stand Donnerstag, 30. April, sind kumuliert 317 Wiesbadener mit SARS_CoV2 infiziert, davon gelten laut RKI-Kriterien 257 als genesen, zehn sind in Zusammenhang mit SARS_CoV2 verstorben. Alle Reiserückkehrer sind weiterhin aufgefordert, sich bei dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

„Mehrere tausend Kontrollen und viele Beratungsgespräche wurden in den letzten Wochen von der Stadtpolizei (durch-)geführt. Die hohe Disziplin der Bevölkerung ist zu loben. Die Mehrheit der Bürger halten sich an die Vorgaben zum Infektionsschutz. – Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hatte am 18. März damit begonnen, die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration verfügten Auflagen und Schließungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus im gesamten Stadtgebiet zu überprüfen. Dabei wurden mehrere Tausend Kontrollen und Gespräche geführt. Seit Beginn der Kontrollen am Mittwoch, 18. März, wurden durch die Stadtpolizei 6733 Kontrollen und Beratungsgespräche durchgeführt. Dabei wurden 521 Verstöße festgestellt und 347 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die meisten Verstöße waren bei den Auflagen zur Versammlungsobergrenze festzustellen. Es gab 249 Verstöße bei 1969 Kontrollen. Insbesondere an den Wochenenden und bei gutem Wetter gingen die Verstöße gegen die Versammlungsobergrenze nach oben. Die neu eingeführte Maskenpflicht in Geschäften und im ÖPNV stellt sich aus Sicht der Stadtpolizei bisher als unproblematisch dar. Die Stadtpolizei weist aber darauf hin, dass auch auf dem Wiesbadener Wochenmarkt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht.  Auch die Verkehrspolizei hat seit Inkrafttreten der Beschränkungen das Gesundheitsamt bei der Reduzierung der Gefahr von Covid-19-Ansteckungen unterstützt. Dabei wurden weit mehr als 1000 Personen kontrolliert beziehungsweise auf ihr Verhalten angesprochen und erforderlichenfalls Verhaltensänderungen durchgesetzt.

„Auch wenn inzwischen wöchentlich von Lockerungen berichtet wird, an den Kontaktbeschränkungen und dem Versammlungsverbot hat sich nichts verändert.“ –  lobt Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz.

Seit Montag, 20. April, werden von den Ordnungsbehörden der Landeshauptstadt Wiesbaden die in Hessen beginnenden Lockerung der Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und die damit einhergehenden Öffnungen der Geschäfte kontrolliert. Oberbürgermeister Mende und Bürgermeister Dr. Franz erinnern daran, dass die Kontaktbeschränkung und die Hygienevorschriften trotz der Lockerungen weitestgehend weiter bestehen.

Corona und was Sie dürfen?

Menschen können seit dem 22. März grundsätzlich nur noch alleine oder zu zweit aus dem Haus gehen. Ausnahmen gelten für Familien und häusliche Gemeinschaften. Es gilt das Kontakt- und Versammlungsverbot.

Seit dem 20. April können wegen der Corona-Pandemie geschlossene Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter in Hessen unter Einhaltung von Bedingungen wieder öffnen: Das bedeutet: Pro 20 Quadratmeter darf sich nur ein Kunde im Laden befinden. Kaufhäuser und größere Geschäfte können ihre Ladenfläche durch Absperrungen verkleinern. Buchhandlungen und Autohäuser sind von der Regelung ausgeschlossen.

Seit dem 27. April ist für Wiesbadener das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz Pflicht, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften. Auch beim Betreten von Bank- und Postfilialen ist eine Maske getragen werden.

Gottesdienste – Gottesdienste sind wieder möglich.

Alten- und Pflegeheime – Vom 4. Mai an wird das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen gelockert. Ein Angehöriger darf dann einmal pro Woche einen Bewohner für eine Stunde besuchen. Auch Friseurgeschäfte dürfen von kommenden Montag an wieder öffnen.

Kinderspielplätze – Nachdem Bund und Lände am Donnerstag getagt hatten, hat Ministerpräsident Volker Bouffier gesagt, dass Kinderspielplätze in Hessen rasch wieder geöffnet werden sollten. Einen genauen Termin nannte er nicht. Man müsse noch darüber sprechen, unter welchen Bedingungen dies möglich sei.

Museen, Zoos und Botanischen Gärten – Auch hier steht die Aussage, dass Museen, Zoos und Botanischen Gärten wieder öffnen dürfen sollten. Über den genauen Zeitpunkt wird das Corona-Kabinett am Freitag beraten,.

Sport – Offen bleibt nach den Verhandlungen am Donnersteg, wann kontaktlose Sportarten auf Sportstätten wieder möglich sind. Hier wird es frühestens im Rahmen der nächsten Bund-Länder-Schalte am Mittwoch eine Entscheidung geben. Zu den Themen am Mittwoch zählen auch, welche weiteren Lockerungen an den Schulen und im Handel möglich sind.

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.

Mehr über Wiesbadens Einzelhandel erfahren Sie auf der Internetseite der Stadt unter www.wiesbaden.de.

 

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.