Seit 14:00 Uhr saßen die Ministerpräsidenten am 3. März zusammen. Nach sechs Stunden war immer noch kein Konsens gefunden. Die Pressekonferenz in der Hessischen Staatskanzlei wurde ohne Ergebnisse verschoben; auf Donnerstag 14:30 Uhr.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Ländern saßen zum neunten Mal zusammen um Anfang am 3. Märzüber den neuen Umgang mit der Corona-Pandemie zu beraten. Wie gewohnt, war die Beschlussvorlage wieder vor der Konferenz durchgesickert. Auch die Beratungen hatten wieder länger gedauert. Spät in der Nacht ging es für alle zu Bett. Bundeskanzlerin Angela Merkel erst nach der Bundespressekonferenz. Die Ministerpräsidenten zogen am Donnerstag nach. Gegen 14:30 Uhr am Nachmittag war es dann soweit, informierte Ministerpräsident Volker Bouffier über die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz. (Bilderpool Hessische Rundfunk)
Beschlussvorlage
Laut der Beschlussvorlage vom Morgen 7:30 Uhr, die verschiedenen Medien vorliegt, wird der Lockdown bis zum 28. März verlängert. Sprachen zuletzt viele von einem Ziel-Inzidenzwert von 35, scheint dieser für die heutigen Verhandlungen keine Rolle mehr zu spielen. Die zögerlich laufenden Impfungen in Verbindung mit Schnelltests haben den Wert hochschnellen lassen. So sollen laut der Beschlussvorlage einzelne Öffnungen bereits ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100000 Einwohnern in sieben Tagen möglich werden.
7 Tage-Inzidenz < 100 Neuinfektionen
Sehr wahrscheinlich ist, dass sich ab dem 7. März wieder 5 Personen aus zwei Haushalten treffen können dürfen. Auch der Einzelhandel soll wieder öffnen können. Einzeltermine und Lüften, so die neue Strategie. Das gleiche könnte auch für Museen gelten – vorausgesetzt, die Region weist eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern vor. Für Wiesbaden deutet das, der Weg zum Schoppingerlebnis mit Termin wie in Mainz ist frei.
Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte
Ab dem 8. März (Montag) sollen außerdem Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte öffnen dürfen. In den Geschäften solle dann wieder die Begrenzung ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede zusätzlichen 20 Quadratmeter gelten. Wir sind gespannt.
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