Das Kulturamt und der Kulturbeirat stehen den freien Kunst- und Kulturschaffenden jetzt und in der Folgezeit zur Seite. In einem ersten Schritt wurde jetzt der Kulturetat 2020 in Gänze frei gegeben.
Bedingt durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Versammlungs- und Kontakteinschränkungen haben flächendeckend alle Kultureinrichtungen in Wiesbaden geschlossen. Sie können nahezu keine Einnahmen erwirtschaften. Damit einhergehend stehen auch freischaffende Künstler, Vereine, Selbstständige im Kultursektor und Dienstleister der Branche vor einer prekären und aus eigener Kraft unlösbaren Situation. Der Kulturbeirat begrüßt deswegen die schnelle Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung, die Fördermittel des Jahres 2020 bereits jetzt in Gänze freizugeben. So können die geförderten Einrichtungen und Einzelpersonen im Kultursektor durch die Stadt eine weitestgehend unbürokratische Liquiditätshilfe erfahren.
„Die Krise trifft die Kultur hart. Liquiditätshilfen alleine lösen das Problem leider nicht. Kulturveranstaltungen können nicht in der zweiten Jahreshälfte in Doppeltaktung nachgeholt werden.“ – Ernst Szebedits, Vorsitzender des Kulturbeirats.
Völlig klar ist, dass wenn keine Veranstaltungen stattfinden, dann auch das ganze Geschäft hinter den Veranstaltungen einbricht. Unter den fehlenden Einnahmen leidet der gesamte Kultursektor und damit entsteht ein riesiges Problem an dem Wiesbadens Kultur zugrunde gehen kann.
„Die Soforthilfen von Bund und Land sind ein guter Anfang. Für nahezu alle Kultureinrichtungen ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Außerdem fallen fast alle freischaffenden Künstler durch das Raster.“ – Dorothea Angor, stellvertretende Vorsitzende des Beirats
Die Stadt müsse hier einspringen und die lokale Kultur retten, so Anger weiter. Der Kulturbeirat empfiehlt deswegen dringend, nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Künstler einzurichten, die auch nach den unbürokratisch bewilligten Soforthilfen noch wirtschaftliche Probleme haben werden. „Das muss im Übrigen auch für Kulturschaffende gelten, die nicht bereits von der Stadt gefördert werden,“ so Szebedits abschließend. ∆
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