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Linienbus von ESWE Verkehr

Ist die Begünstigung bei ESWE Verkehr zulässig?

Nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder 2021 beträgt das Gehalt ach Entgeltgruppe 13, Stufe 5 – 6076,14 Euro. Dieser Betrag und vielmehr die Einstufung in die entsprechende Besoldungsgruppe löst bei der Rathausfraktion BLW/ULW/BIG Unbehagen aus.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Türöffner ESWE Verkehr? In der Luft liegen Vorwürfe gegen die Geschäftsführung und den Betriebsrat. Die Konzernrevision prüft den Fall.

Laut Medienberichten steht am Anfang ein anonymer Hinweis. Die Rathausfraktion BLW/ULW/BIG gehen dem gerne nach und führen ans Tageslicht, dass der Betriebsratsvorsitzende von ESWE Verkehr ein Gehalt nach Entgeltgruppe 13, Stufe 5, erhalte – und fragt nach, warum das so sei. Schließlich setzte ein Gehalt von monatlich über 6000 Euro normalerweise eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung voraus, so der Stadtverordnete Veit Wilhelmy (ULW). Merkwürdig sei außerdem, dass dem langjährigen Mitarbeiter eine Personalgewinnungszulage gezahlt würde. Der Wiesbadener Kurier berichtete ausführlich in seiner Ausgabe vom 11. November auf Seite 9.

Pressemitteilung Freie Wähler / Pro Autp

(16.11.2021) Den für ESWE-Verkehr zuständigen Dezernenten und gleichzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden, Stadtrat Andreas Kowol, fordert die Fraktion FREIE WÄHLER/Pro Auto auf, sich näher mit der in der Presse bekannt gewordenen Vergütung des freigestellten Betriebsratsvorsitzenden der Verkehrsbetriebe zu befassen und sie notfalls nach unten zu korrigieren. Das bekanntgewordene Entgelt dieses Mitarbeiters hat eine tarifliche Entgeltgruppe erreicht (Anm. d. Red. Entgeltgruppe 13, Stufe 5), die der Betriebsratsvorsitzende nie bekommen hätte, wenn er nicht freigestellt worden wäre. Damit besteht der Verdacht, er sei als Betriebsratsmitglied, in unzulässiger Weise bei seiner Gehaltsentwicklung begünstigt worden.

„Dies ist mit den gesetzlichen Regelungen nicht in Einklang zu bringen“, wie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Petermartin Oschmann ausführt.
Nach § 37 Absatz 4 des Betriebsverfassungsgesetzes muss sich die Höhe der Vergütung eines Betriebsrates an der Vergütung vergleichbarer Arbeitnehmer mit der betriebsüblichen beruflichen
Entwicklung orientieren. Das Amt ist ehrenamtlich auszuführen. Dies sollte strikt beachtet werden, damit nicht ESWE-Verkehr in den Strudel staatsanwaltlicher Ermittlungen gerät, wie zuletzt bei VW
geschehen. Ob diese Grundsätze beachtet wurden, wird die Fraktion FREIE WÄHLER/Pro Auto im nächsten Beteiligungsausschuss thematisieren.

Foto oben ©2021 Volker Watschounek / Pixabay

Weitere Nachrichten zum Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.

Die offizielle Webseite der Freien Wähler Wiesbaden  Sie unter fwwiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.