Seit Anfang des Jahres gilt Wiesbaden der Innenstadtbereich als Waffenverbotszone. Handwerker, Jäger und andere Personenkreise fürchten, sie könnte ungewollt zur Falle werden.
Keine Sorge, die neu aufgestellten gelben Hinweisschilder sprechen eine deutliche Sprache. Waffenverbotszone: In der Zeit von 5:00 bis 21:00 Uhr gilt die Ausnahme von der Regel. Nur zwischen 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr sollte sich niemand mit einem der abgebildeten und als Waffe zu interpretierenden Gegenständen in Wiesbadens Innenstadt und in Teilen des Westends aufhalten. Die Ausrede: Davon haben ich nichts gewusst! zählt nicht mehr.
„Die Schilder wurden ergänzend zur den seit dem 1. Januar 2019 gültigen Rechts- und Gefahrenabwehrverordnungen aufgestellt und stellen keine rechtliche Voraussetzung für die Gültigkeit der Waffenverbotszone dar.“ – Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz.
An 14 Standorten in der Innenstadt weisen seit dieser Woche einheitlich gelbe Schilder Passanten darauf hin, dass sie sich im Geltungsbereich der Wiesbadener Waffenverbotszone befinden. Die Standorte wurden vom Ordnungsamt so gewählt, dass jeder beim Betreten der Waffenverbotszone optisch darauf hingewiesen wird. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den abgebildeten Waffen und waffenähnlichen Gegenständen lediglich um Beispielbilder handelt. Alle Gegenstände, zu denen etwa auch Hämmer und metallene oder scharfkantige oder spitze Gegenstände, Knüppel oder Baseballschläger zählen, sind in einem Katalog auf der Internetseite der Stadt in der Gefahrenabwehrverordnung unter www.wiesbaden.de nachzulesen.
Geltungsbereich der Verordnung
– Kirchgasse von Friedrichstraße bis Mauritiusplatz,
– Mauritiusplatz,
– Kirchgasse von Mauritiusplatz bis Marktstraße/Michelsberg,
– Michelsberg bis Coulinstraße,
– Coulinstraße einschließlich Gedenkstätte für jüdische NS-Opfer bis Schwalbacher Straße,
– Schwalbacher Straße bis Wellritzstraße,
– Wellritzstraße bis Hellmundstraße,
– Hellmundstraße bis Bertramstraße,
– Bertramstraße bis Platz der Deutschen Einheit,
– Platz der Deutschen Einheit,
– Friedrichstraße bis Kirchgasse.
Zum Geltungsbereich der Verordnung gehören zusätzlich folgende Straßen:
– Kirchgasse von Rheinstraße bis Friedrichstraße,
– Langgasse ab Michelsberg/Marktstraße bis Webergasse.
Waffenverbotszone, Erste Bilanz
Vom 1.Januar bis zum 30. Juni dieses Jahres wurden 93 Waffen und waffenähnliche Gegenstände sichergestellt. Messer machen mit 75 Sicherstellungen den mit Abstand größten Anteil aus. Im oben genannten Zeitraum wurden 3340 Personen durch die Landes- und Stadtpolizei kontrolliert.
Weitere Nachrichten hüten aus dem Ortsteil Mitte lesen Sie hier.
Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wiesbaden finden Sie auf der Internetseite www.wiesbaden.de