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Corona-Verordnung: Corona, Schule, Eskalationskonzept: Neue Corona-Regeln in Hessen

Hessen ergänzt sein Eskalationskonzept

Das Beherbergungsverbot in Hessen ist aufgehoben. Dafür gilt einheitlich zwischen 23:00 und 6:00 Uhr eine Sperrstunde. Außerdem darf in der Zeit kein Alkohol zum Sofortverzehr verkauft und an öffentlichen Plätzen getrunken werden.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 1

Die neuen Eckpunkte vom Eskalationskonzept: Für Gaststätten und Restaurants gilt von 23:00 bis 6:00 Uhr die Sperrstunde. Der Konsum von Alkohol zum Sofortverzehr ist zwischen 23 und 6 Uhr verboten.

Angesichts weiter steigender Infektionszahlen hat das Hessische Corona-Kabinett das bestehende und sehr gut funktionierende Eskalationskonzept fortgeschrieben und um weitere Maßnahmen ergänzt. Am Mittag erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier, dass das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) konsequent umgesetzt habe. Je einheitlicher die Regelungen seien, desto klarer und verständlicher seien sie, sagten der Ministerpräsident und Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.

„Ein zentraler Baustein zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist in Hessen unser Eskalationskonzept.  Damit machen wir klare Vorgaben, bei welchem Infektionsgeschehen welche konkreten Maßnahmen vor Ort zu ergreifen sind. Dieses hat sich bereits hervorragend bewährt und wir haben es entsprechend der Verabredungen mit dem Bund jetzt erweitert.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier

Hessen habe mit unserem Ampelsystem einen Notfallmechanismus etabliert, mit dem das Land bislang sehr gut auf lokale Ausbrüche reagiere. Das System habe das Corona-Kabinett jetzt überarbeitet und Maßnahmen wie eine Ausweitung der Maskenpflicht, weitere Zuschauerbeschränkungen bei Veranstaltungen und Sperrstunden in der Gastronomie aufgenommen. Daran führe derzeit leider kein Weg vorbei, so der Ministerpräsident weiter.

Neuerungen im hessischen Ampelsystem

Ampel: Grün (Inzidenz <20)

Keine Änderungen.

Ampel Gelb (Inzidenz >20)

Öffentliche Veranstaltungen: Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich mit einem Widerrufsvorbehalt für den Fall steigender Infektionszahlen zu verbinden.

Kontrollen: Ordnungsämter müssen die Einhaltung der Maßnahmen verstärkt kontrollieren.

Gesundheitsämter: Es muss ein Personalbestand von fünf Mitarbeitenden pro 20.000 Einwohnern zur Kontaktpersonennachverfolgung sichergestellt werden.

Ampel Orange (Inzidenz >35)

Öffentliche Veranstaltungen: Nicht mehr als 150 Teilnehmende. Ausnahmen müssen vom Gesundheitsamt unter Anwendung eines Hygienekonzepts genehmigt werden. Bereits erteilte darüberhinausgehende Genehmigungen sind zu überprüfen und ggf. zu widerrufen.

Maskenpflicht: Die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wird ausgeweitet auf die Bereiche Vergnügungsstätten (bspw. Freizeitparks), überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumen. Patientinnen und Patienten müssen bei einem Transport eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen (oder zwei Hausständen).
Feiern in privaten Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen (oder zwei Hausständen) dringend empfohlen.
Sperrstunde: Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten wird den Städten und Gemeinden eine Schließung von 23 bis 6 Uhr empfohlen.
Kontrollen: Weitere Verstärkung der Kontrolltätigkeit der Ordnungsämter hinsichtlich der Einhaltung der Corona-Maßnahmen.

Ampel Rot (Inzidenz >50)

Zu den strikten Beschränkungen im Alltag wie auch der engen Abstimmung mit dem Land kommen jetzt hinzu:

Maskenpflicht: Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Für besonders belebte Straßen und Plätze ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mindestens zu empfehlen. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht.

Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder 2 Hausständen).

Feiern in privaten Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder zwei Hausständen) dringend empfohlen.

Sperrstunde und Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit: Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten ist eine Schließung von 23 bis 6 Uhr festzulegen. Der Konsum im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist zwischen 23 und 6 Uhr verboten.

Öffentliche Veranstaltungen: In der Regel nicht mehr als 100 Teilnehmende. Bereits erteilte darüberhinausgehende Genehmigungen sind zu überprüfen und ggf. zu widerrufen. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.

Ordnungsämter: Fokussierung der Tätigkeit der Ordnungsämter hinsichtlich der Einhaltung der Maßnahmen.

Ampel  Dunkelrot (Inzidenz >75 oder über zehn Tage über 50)

Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen treffen.

Öffentliche Veranstaltungen: Bereits erteilte oder noch zu erteilende Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen sind mit einem strengen Maßstab zu überprüfen und ggf. zu widerrufen.

Die im Eskalationskonzept beschriebenen Maßnahmen sind für die Landkreise und kreisfreien Städte bindend. Sie müssen durch die zuständigen Gesundheits- und Ordnungsbehörden vor Ort entsprechend umgesetzt werden.

Weitere Beschlüsse des Corona-Kabinetts

Das Beherbergungsverbot in Hessen ist aufgehoben. Damit schließt sich Hessen der überwiegenden Mehrheit der anderen Bundesländer an. Mit der Abschaffung sollen auch die dringend für medizinische Zwecke notwendigen Testkapazitäten geschont werden.

Eskalationskonzept: Neue Coronaregeln für Schulen

„Die Landesregierung unterstützt die Schulträger mit 10 Millionen Euro zur Anschaffung von Luftreinigungs- und ähnlichen Geräten. Diese sollen insbesondere für Klassenräume angeschafft werden, bei denen es nicht möglich ist, ausreichend zu lüften, weil bspw. Fenster nicht geöffnet werden können“, erklärte Hessens Kultusminister Lorz nach der Sitzung des Corona-Kabinetts. Dabei sei das Offenhalten der Bildungseinrichtungen eine „zentrale Priorität unseres Handelns.“

Quarantäneverordnung

Die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Muster-Quarantäne-Verordnung wird mit weiteren Ausnahmen für z.B. Geschäftsreisende und bei medizinisch notwendigen Reisen umgesetzt. In diesen Punkten ändert sich an der Verordnung des Landes nichts.

Wichtigste Änderung: Bislang ist es in Hessen nach der Einreise aus einem Risikogebiet möglich, mit einem Corona-Test bspw. am Frankfurter Flughafen, die bundesweit gültige Quarantäne-Verpflichtung bereits am Tag der Einreise zu beenden. Diese Möglichkeit entfällt. Eine „Frei-Testung“ mit einem negativen Corona-Test ist erst ab dem fünften Tag möglich. Bis dahin müssen sich Einreisende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben.

Weitere Nachrichten zum Thema Coronavirus lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.