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Landtag, 1 Haushalt, 800 Quadratmeter , Fahne Hessen ©2020 Pixbay

Erst die Fitnessstudios, danach die Restaurants

Hessen prescht vor. Von Samstag an steht es Indoorspielplätzen und Kletterhallen frei zu öffnen. Restaurants, Cafés und Biergärten bleibt eine Woche Zeit für die Vorbereitungen: Sie sind am 15. Mai dran, wie die Fitnessstudios.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Vorausgesetzt die Infektionszahlen steigen nicht, beginnt die „neue Normalität“.  Morgen dürfen die Geschäfte ohne Einschränkungen ihre Türen öffnen. Die Fitnessstudios sind am 15. Mai dran. Theater, Indoorspielplätze und Casino folgen am 9. Mai. 

Die Corona-Pandemie hat Hessen vor große Herausforderungen gestellt. Die zum Schutz der Bevölkerung notwendigen massiven Einschränkungen für Menschen und Wirtschaft haben jedem viel abverlangt, und die Bürger haben durch ihre Opferbereitschaft und ihr diszipliniertes Verhalten dazu beigetragen, dass weiter großartige Lockerungen der Maßnahmen auf dem Weg in eine neue Normalität möglich geworden sind. Dazu gehört, dass auch die Fitnessstudios öffnen.  itnessstudio

„Um den Menschen stufenweise wieder ihren gewohnten Alltag ermöglichen zu können, bedarf es allerdings enger Rahmenbedingungen. Wir müssen Eigenverantwortung übernehmen, indem wir weiter aufeinander Acht geben und uns gegenseitig schützen.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier

Hessens Ministerpräsident betonte am Donnerstagnachmittag in der Staatskanzlei, dass Hessen und Hessinnen sorgsam sein müssten und Abstands- und Hygieneregeln zu befolgen hätten. Um die Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten, habe das Land ein umfassendes System zur Kontaktnachverfolgung aufgebaut, sodass es schnell möglich ist, Infektionsketten zu unterbrechen. Dazu gehören auch mobile Einheiten für besonders betroffene Regionen, die zur Kontaktnachverfolgung von jedem Bürgermeister schnell angefordert werden können.Fitnessstudio

„Wir werden die Testkapazitäten kontinuierlich weiter steigern. Für all diejenigen, die ihrer Eigenverantwortung nicht gerecht werden, halten wir als letztes Mittel Sanktionen bereit.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier

Mit den Lockerungen, die sich jeder wünscht, geht eine besondere Verantwortung auf jeden Einzelnen von in der Bevölkerung über. Mehr Freiheit bedeute auch mehr Verantwortung für alle. Jeder helfe bei der Eindämmung der Pandemie, indem er sich an die Regeln halte, so Bouffier abschließen..

Die neuen Regelungen im Einzelnen

Grundsätzlich gilt, dass die Öffnungen in der nachfolgend dargestellten Form nur denkbar sind, wenn die geforderten Hygienekonzepte und Abstandsregeln eingehalten werden, und so die Anzahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner die Zahl von 50 Infizierten in einer Woche in einem Landkreis / einer kreisfreien Stadt nicht übersteigt. In einem ungünstigeren Verlauf sind erneute Einschränkungen unumgänglich.

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen

Um das Virus weiter einzudämmen und die Zahl der Infizierten zu reduzieren, werden die  Kontaktbeschränkungen aufrecht erhalten. Angesichts der niedrigen Infektionsraten sind soziale Kontakte schrittweise wieder möglich. So ist es ab dem 9. Mai wieder gestattet, sich mit Angehörigen eines zweiten Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen.

Für Veranstaltungen gilt die Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder, Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 zu untersagen. Für Gottesdienste und Demonstrationen gelten bereits Sonderregelungen. Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen, wenn gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Voraussetzungen (bspw. Hygiene- und Abstandsregeln) kontinuierlich überwacht wird.

Schulen

Die Landesregierung hält an ihrem bewährten Kurs der stufenweisen Öffnung fest. Nach den bereits erfolgten Teilöffnungen orientiert sich das nachfolgende Konzept an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, der Rechtsprechung sowie den Erfahrungen aus den bisher erfolgten Öffnungen.

Stufenplan für die Schulen

(1) ab 18.05.: Sekundarstufe I, zeitgleich Einführungsphase der Sekundarstufe II und Intensivklassen; 4. Jahrgangsstufe an den Grundschulen.
(2) ab 18.05.: weitere Öffnung der Berufsschulen und InteA-Klassen
(3) ab 02.06.: Jahrgangsstufen 1 – 3 sowie Vorklassen, Vorlaufkurse und Intensivklassen an Grundschulen.
(4) Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Förderschulen orientiert sich an den Terminen der Grundschulen und der Sekundarstufen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass den Schulen für die Vorbereitung, u. a. zur Unterrichtsorganisation der Kleingruppen, Raumverteilung, Einsatzplanung der Lehrkräfte und Umsetzung des Hygieneplans, eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss.

Hochschulen

Die Hochschulen entscheiden ab dem 9. Mai 2020 im Rahmen ihrer Selbstverwaltung über ihre Öffnung. Präsenzveranstaltungen sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich wieder möglich, gleichzeitig sollten Online-Angebote weiterhin genutzt werden.

Kindertagesbetreuung

Parallel zur Öffnung der Grundschulen soll auch die Betreuung in Kindertagesstätten wieder ermöglicht werden. Wir werden vom System der erweiterten Notbetreuung zu einem Modell des eingeschränkten Regelbetriebes übergehen. Den Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Abstandsregeln etc. im Bereich der Kinder im Alter von 12 Monaten bis 6 Jahren ist durch eine besonders sorgsame pädagogische Arbeit und Organisation zu begegnen. Daher bedarf es mehr Vorlaufzeit für die Einrichtungen.

Ab dem 9. Mai besteht die Möglichkeit, familiäre Betreuungsgemeinschaften aus bis zu drei Familien zu bilden. In einem ersten Schritt erweitern wir ab dem 11. Mai die Berechtigungen zur Teilnahme an der Notbetreuung. Ab dem 2. Juni sollen die Kindertagesstätten dann im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle Kinder öffnen.

Dienstleistung und Handel

Die Verkaufsflächenbegrenzung von 800m² im Einzelhandel entfällt ab dem 9. Mai 2020. Stattdessen gilt die Regel, je angefangener 20m² ist ein Kunde zulässig. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen etc. dürfen bereits seit dem 4. Mai wieder öffnen.

Gastronomie und Tourismus

Ab dem 15. Mai 2020 ist eine Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten, Casinos und Spielhallen (innen und außen) unter Beachtung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten möglich. Tanzlokale und Discotheken bleiben vorerst geschlossen.

Pensionen, Privatzimmer und Hotels können ab dem 15. Mai 2020 zu touristischen Zwecken ihren Betrieb wiederaufnehmen. Soweit Speisen angeboten werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Gastronomie. Dies gilt auch für die Abstandsregel und die zulässige Personendichte pro Quadratmeter Gastfläche, mit Ausnahme der Gästezimmer. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant) müssen die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten werden. Fitnessstudio

Ebenso ab dem 15. Mai 2020 können Ferienwohnungen und Campingplätze vermietet und genutzt werden. Dauercamping und Zweitwohnungsnutzung bleiben gestattet. Freizeitparks können ab diesem Tag ebenfalls wieder ihre Pforten öffnen, wenn sie über ein umfassendes Hygienekonzept verfügen. Schwimmbäder und Saunen etc. bleiben geschlossen.

Sport und Freizeit Fitnessstudio

Sport und Gesundheit gehören zusammen. Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder ausgeübt werden, sofern er u. a. kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden. Ebenso erlaubt wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Abstimmung mit den Ligen, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt.

Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash können ab dem 9. Mai 2020 unter vergleichbaren Voraussetzungen wieder ihre Tore öffnen bzw. gespielt werden. Fitnessstudios können ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen.

Theater, Museen, weitere Kultureinrichtungen

Unter den für Veranstaltungen genannten Voraussetzungen können Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen ebenfalls ab dem 9. Mai 2020 wieder öffnen. Davon ausgenommen sind aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr weiterhin Veranstaltungen und Konzerte, bei denen Abstandsregeln realistischer Weise nicht eingehalten werden können.

Spielhallen, Casinos und Wettbüros

Spielhallen, Casinos und Wettbüros können ebenfalls ab dem 15. Mai 2020 ihre Geschäfte wiederaufnehmen. Fitnessstudio

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.