Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Entscheidung um die überschrittenen Stickoxidwerte und das drohenden Diesel-Fahrverbote auf den 13. Februar 2019 vertagt.
Die Unsicherheit für Betriebe, Pendler und Kunden hält an – zum Thema Diesel-Fahrverbot gibt es weiter keine Klarheit, kommentiert IHK-Präsident Dr. Christian Gastl die Vertagung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum Luftreinhalteplan und dem Diesel-Fahrverbote in der Landeshauptstadt am Mittwoch. In jedem Fall gibt es weiterhin die Chance, Fahrverbote – und damit auch Schaden für den Wirtschaftsstandort – abzuwenden. Dabei ist es entscheidend, dass die Maßnahmen zur Senkung der Stickoxid-Belastung in der Luft weiter verstärkt werden. Sicher sind hier kurzfristig viele einzelne Maßnahmen gefragt – darüber hinaus benötigen wir dringend ein integriertes Verkehrskonzept, das alle Verkehrsträger berücksichtigt und die Region einbezieht. Damit die Innenstadt attraktiv bleibt, muss sie auf allen Wegen erreichbar sein.“
„Wir halten das für zielführender als Fahrverbote, denn der Wirtschaftsverkehr ist auch weiterhin auf die Straße angewiesen.“ – Christian Gastl, IHK-Präsident
Die Vollversammlung der IHK Wiesbaden hatte schon 2017 die Einführung intelligenter Verkehrslenkung und -steuerung und weitere P+R-Plätze gefordert und Maßnahmen vorgeschlagen, um das Parkleitsystem zu optimieren und mit digitalen Lösungen für Smartphones und Navigationsgeräte zu verknüpfen. Je weniger sich der Verkehr staut, desto weniger Abgase kommen in die Luft und desto effizienter ist die Belieferung. Sollte im Februar tatsächlich ein Fahrverbot angeordnet werden, fordert die IHK Übergangsfristen und umfangreiche Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr. Mögliche Strecken von Fahrverboten sollten so kurz wie möglich gehalten werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer auch weiterhin zu ihren Arbeitsplätzen in den Unternehmen gelangen.
„Ein Fahrverbot würde die Unternehmen in Wiesbaden hart treffen – dabei gehe es nicht nur um den Lieferverkehr, sondern auch um Transportbetriebe oder Busreiseunternehmen.“ – Christian Gastl, IHK-Präsident
Insgesamt macht der Wirtschaftsverkehr nach Berechnungen der IHK mehr als ein Viertel des Verkehrsaufkommens in Städten aus – und mehr als drei Viertel der gewerblich genutzten Fahrzeuge werden durch Dieselmotoren angetrieben. Hinzu kommt, dass Unternehmen oft mehrmals am Tag bestimmte Straßenabschnitte in der Innenstadt befahren müssen, um ihre Waren und Werkzeuge zu transportieren oder Personen zu befördern.
„Ein Fahrverbot wäre auch ein Standortnachteil bei der Suche nach Fachkräften.“ – Christian Gastl, IHK-Präsident
Aber nicht nur Gewerbetreibende und Geschäftsleute sind darauf angewiesen, dass ihre Mitarbeiter gut zur Arbeit kommen, für alle Arbeitgeber gilt das ebenso – . Ein Fahrverbot wäre auch ein Standortnachteil bei der Suche nach Fachkräften, so der IHK-Präsident. Schon heute belastet die Unsicherheit über Fahrverbote die Unternehmen und deren Beschäftigte: Wertminderung und Schwierigkeiten beim Absatz gebrauchter Dieselfahrzeuge führen zu hohen Abschreibungen und Verlusten, nicht nur im Kfz-Handel. Die weiteren Folgen dürfen Unternehmen nicht noch zusätzlich belasten. Deshalb setzen wir uns weiter dafür ein, dass alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Fahrverbote zu vermeiden.
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