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JoHo, Betretensverbots in Krankenhäusern besteht fort

Das Betreuungsverbot in Krankenhäusern besteht fort

Eine vollständig geimpfte Person infiziert sich erneut mit Corona und liegt auf der Intensivstation. Bei fallenden Infektionszahlen macht das deutlich: Die Corona-Krise ist noch lange nicht überstanden, wodurch sich das Betretungsverbot erklärt.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

36 Neuinfektionen in 24 Stunden. Ein steigender Inzidenzwert. Eine neue Virus-Variante. Geimpfte Personen, die sich infizieren und diffuse Infektionsherde rechtferigen das Betreuungsverbot.

In der wöchentlich tagenden Sitzung der Vertreter der Krankenhäuser und Kliniken sowie der Gebietskörperschaften im Versorgungsgebiet Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus-Kreis und Landeshauptstadt Wiesbaden wurde am Mittwoch, 2. Juni, die Fortgeltung der Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Betretensverbots in Krankenhäusern (Betreuungsverbot) und ähnlichen Einrichtungen zu Besuchszwecken erörtert. Die ärztlichen Vertreter der Akutversorger in der Landeshauptstadt Wiesbaden haben sich einhellig dafür ausgesprochen, die Allgemeinverfügung nicht vorzeitig vor Sonntag, 20. Juni, außer Kraft zu setzen.

„Die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitswesens und die damit verbundene Sicherstellung umfassender Versorgungsmöglichkeiten für alle Menschen ist nach wie vor das wichtigste Ziel der Pandemiebekämpfung. Zum Schutz der Versorgungssicherheit ist daher die Aufrechterhaltung des grundsätzlichen Betretensverbots zu Besuchszwecken leider noch immer notwendig. Menschlichen Ausnahmesituationen wird natürlich nach wie vor mit Augenmaß und Großzügigkeit begegnet.“ – Dr. Oliver Franz, Bürgermeister und Gesundheitsdezernent

Angesichts der nach wie vor erhöhten Neuinfektionszahlen oberhalb der Schwelle von 50 Neuinfektionen bezogen auf 100000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen und der vermehrten Feststellung der bislang als indische Mutation und nunmehr als Variante Delta bezeichneten Mutation in Wiesbaden ist der Betrieb in den Krankenhäusern noch immer nicht so sicher, dass es durch in die Einrichtungen eingetragene Infektionen nicht zu empfindlichen Einschränkungen im Versorgungsangebot kommen würde. Die nach wie vor von dem neuartigen Corona-Virus ausgehende Gefahr wird aktuell durch den Fall einer vollständig geimpften Person belegt, die sich trotzdem mit der Variante Delta infiziert hat und nun intensivmedizinisch betreut werden muss. Dies zeigt, dass auch die vollständige Impfung keinen hundertprozentigen Schutz gewährleisten kann und die Einhaltung der AHA+L-Regeln nach wie vor zwingend notwendig ist. Vorfälle wie der vorgenannte Impfdurchbruch und die nach wie vor nicht nachhaltig entspannte Infektionslage sprechen aus der Sicht der Akutversorger und der Stadt derzeit noch gegen eine Öffnung der Krankenhäuser für Besucherinnen und Besucher, selbst wenn diese geimpft oder genesen sind.

Die geltende Allgemeinverfügung im Originaltext finden Sie unter www.wiesbaden.de.

Foto: ©2021 Martin Kraft, Wikipedia, CC BY-SA 3.0

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Die offizielle Internetseite des Sankt Josefs Hospital finden sie unter www.joho.de

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.