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Covid B.1.351, Covid B.1.1.7, Corna Mutation ©2021 Inactive_account_ID_249 Pixabay, SARS-Cov-2

Covid B.1.351: Zweite Mutation in Hessen nachgewiesen

Das Hessische Gesundheitsministerium informiert die Bevölkerung, dass inzwischen die zweite die Covid Variante B.1.351 im Land nachgewiesen wurde. Dabei sei nicht nur der aus Südafrika eingereiste, sondern auch Kontaktpersonen infiziert.

Volker Watschounek 5 Jahren vor 0

Am Mittwoch sorgte die Variante Covid B.1.1.7 für Schlagzeilen. Jetzt ist es die Variante Covid B.1.351. Damit ist die zweite Variante von Covid-19 in Hessen nachgewiesen.

Gerade einmal zwei Tage gehörte der Variante Covid B.1.1.7 die Schlagzeilen. Jetzt löst die Variante B.1.351 die Mutation aus Großbritannien ab. Eine Mutation, die so bisher vor allem in Südafrika nachgewiesen wurde – und jetzt auch in Hessen nachgewiesen ist. Ende Dezember war ein Patient aus Südafrika eingereist. Kurz nach seiner Einreise zeigten sich Symptome. Er wird aktuell stationär behandelt. Auch Kontaktpersonen des Patienten wurden inzwischen positiv auf SARS-CoV-2 getestet.

„Die aktuellen Fälle verdeutlichen, dass wir immer wieder neue Coronavirus-Varianten finden werden. In erster Linie wird aber die herausragende Bedeutung der strikten Einhaltung von Quarantänemaßnahmen und die konsequente Testung bei der Rückkehr aus Risikogebieten deutlich.“ – Hessische Gesundheitsminister Kai Klose

Außerdem sei es in Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens besonders wichtig, auf alle vermeidbaren Auslandsreisen zu verzichten und konsequent die AHA+L Regeln zu beachten – für den gemeinschaftlichen und den eigenen Gesundheitsschutz, erklärte Klose weiter.

Verschärfte Einreiseregeln

Ergänzend zu den Quarantäneregelungen der Länder gelten ab dem 14. Januar 2021 bundesweit einheitliche Regeln der Anmelde-, Test- und Nachweispflichten der Einreisenden, Pflichten von Verkehrsunternehmen und Mobilfunknetzbetreibern (ab 1. März 2021) auf Basis der Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung. Bei Einreisen aus einem so genannten Virusvarianten-Gebiet oder einem so genannten Hochinzidenzgebiet muss ab dem 14. Januar 2021 bereits vor der Abreise dem Beförderer gegenüber nachgewiesen werden, dass keine SARS-CoV-2-Infektion vorliegt. Zudem muss dies auch bei Einreise nachgewiesen werden können.

Sequenzierung wichtiges Instrument

Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist, den Eintrag von Virusvarianten mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Virusvarianten in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen.

Ältere Coronavirus Nachrichten aus Hessen.

Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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