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BGH Urteil

BGH Urteil zur Rentenversicherung: Police mit Gewinn auflösen!

Ihre Rentenversicherung nagt an Ihrem Nervenkostüm? Die Rendite ist mies, und die Kosten sind hoch? Gute Nachrichten: Ein Urteil des Bundesgerichtshofs könnte Sie jetzt zum Gewinner machen. Entdecken Sie, wie Sie durch kluges Handeln Ihr Geld zurückholen.

Volker Watschounek 2 Monaten vor 0

Rentenversicherungen – oft ein Geldgrab statt einer sicheren Altersvorsorge. Sinkende Zinsen und hohe Kosten trüben die Aussicht auf eine fette Rendite.

Gerade in den letzten Jahren sind immer mehr Kunden mit ihrer privaten Rentenversicherung unzufrieden. Grund dafür sind vor allem die sinkenden Zinsen bei gleichzeitig hohen oder sogar steigenden Kosten. Denn durch diese Entwicklung wird die Police immer weniger rentabel. Durch ein sei 2014 geltendes BGH Urteil zur Rentenversicherung können Sie Ihren Vertrag allerdings ohne Kostenrisiko und häufig sogar mit Gewinn auflösen. Wir zeigen, welche Vorteile Sie hier konkret zu erwarten haben!

BGH Urteil zur Rentenversicherung

Der einfachste und schnellste Weg, eine laufende Rentenversicherung aufzulösen, besteht in der Kündigung des Vertrages. Vielen Kunden ist dabei allerdings nicht bewusst, dass der sogenannte Rückkauf einer Rentenversicherung auch mit erheblichen Nachteilen einhergeht. Denn Sie erhalten nur den sogenannten Rückkaufswert, bei dem alle Vertragskosten bereits in voller Höhe abgezogen wurden, ausgezahlt!

Ohne Anwendung des BGH Urteils zur Rentenversicherung müssen Sie bei Auflösung Ihrer Police also regelmäßig mit Verlusten rechnen. Die Formel für die Berechnung des Rückkaufswertes ist gesetzlich und vertraglich geregelt und damit bei nahezu allen Versicherern weitgehend einheitlich. Sie lautet wie folgt:

Auszahlungsbetrag = Summe der eingezahlten Beiträge + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale

Kündigung meist unrentabel

Hinter der Stornopauschale steckt eine Kündigungsgebühr. Diese kann der Versicherer vertraglich festlegen und unmittelbar vom Vertragsvermögen abziehen, wenn Sie sich für die Kündigung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung entscheiden. Maximal darf dabei allerdings ein Verlust von 50 %, gemessen an den eingezahlten Beiträgen ohne Risikoanteile (etwa für einen BU-Schutz) entstehen.

In vielen Fällen reichen aber bereits die Abschluss- und Verwaltungskosten aus, um erhebliche Verluste zu verursachen. Denn sie übersteigen die bis zur Kündigung der Rentenversicherung erzielten Zinsen und Überschüsse meist deutlich. Dies zeigt auch das BGH Urteil zur Rentenversicherung, in dem der Rückkaufswert einer Rentenversicherung mit der schlussendlichen Auszahlung vergleichen wurde.

Nutzen Sie das BGH Urteil zur Rentenversicherung zu Ihrem Vorteil!

Das BGH Urteil zur Rentenversicherung (Az. IV ZR 76/11) hat für Sie als Versicherungsnehmer erhebliche Vorteile. Denn der BGH hat hier bestätigt, dass bei unwirksamer Widerrufsbelehrung ein ewiger, also zeitlich unbeschränkter, Widerruf von Versicherungsverträgen möglich sein kann. Betroffen sind vor allem Policen aus den Jahren 1994 bis 2007, die nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden.

Dem BGH Urteil zur Rentenversicherung lag die Klage eines Versicherungsnehmers zugrunde. Er wollte seinen Vertrag viele Jahre nach dessen Abschluss widerrufen und berief sich dabei auf die Unwirksamkeit der Belehrung. Der BGH stellte klar: Selbst kleine Fehler, etwa eine ungenaue Bezeichnung der Kündigungsfrist, können für den ewigen Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung ausreichen.

Sie profitieren bei Anwendung des BGH Urteils zur Rentenversicherung von folgenden Vorteilen

● Der Versicherer muss alle eingezahlten Versicherungsbeiträge in voller Höhe zurückzahlen, darf also maximal die enthaltenen Risikoanteile (etwa für einen BU-Schutz) abziehen ● Sie haben Anspruch auf Erstattung von Abschluss- und Verwaltungskosten. Haben Sie die Rentenversicherung bereits gekündigt, erhalten Sie durch einen anschließenden Widerruf auch die Stornogebühren zurück ● Der Widerruf wird sofort, also ohne Einhaltung einer Kündigungs- oder anderer Fristen, wirksam. Auch die Auszahlung des Geldes erfolgt unmittelbar ● Eine Stornopauschale darf der Versicherer nicht abziehen, da keine Kündigung vorliegt. Zusätzlich erhalten Sie gegebenenfalls Verzugszinsen

Profitieren Sie nun vom BGH Urteil zur Rentenversicherung und sichern Sie sich eine Auszahlung, die schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt. Es lohnt sich auch für Sie!

Symbolfoto – Hammer und Paragraph, Richterspruch @2024 Pixabay

Weitere Ratgeberthemen lesen Sie hier.

Das sagt Stiftung Warentest zur Rückabwicklung und zum Wiederspruch.

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