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Parkte in der Moritzstraße, Gastronomie im Außenbereich

Außengastronomie: „Parklet“-Richtlinie veröffentlicht

Draußen etwas trinken, gepflegt an einem Tisch Platz nehmen: das ist weiterhin in Parkbuchten und auf Gehwegen in Wiesbaden möglich. Allerdings gelten dafür jetzt feste Regeln.

Volker Watschounek 1 Jahr vor 0

Die Zeit für den Verlängerungsantrag läuft. Wer über den 30. März Speisen und Getränke vor dem Lokal anbieten möchte, muss dies bis zum 30. April beantragen.

Während der Corona-Pandemie hat die Stadt der Gastronomie die Möglichkeit eingeräumt, ihre Außenbereiche mit sogenannten „Parklets“ unbürokratisch zu erweitern. Sind die weggefallenen Parkflächen Autofahrern ein Dorn im Auge, gibt es jetzt feste Regeln. Die Stadt hat diese Woche die sogenannte-Parklet-Richtlinie veröffentlicht.

„Während der Coronazeit haben viele Menschen die neuen Außengastronomieflächen genutzt, um bei Sonnenschein ihren Kaffee oder ihre Mahlzeit zu genießen. Wiesbadens Straßen sind dadurch lebenswerter geworden.“ – Andreas Kowol

Bei der Parklet-Richjtlinie handelt es sich um Stadtmöbel, die am Fahrbahnrand aufgestellt werden und Platz zum Verweilen schaffen. Um die technischen, funktionalen und gestalterischen Anforderungen an Parklets für einen dauerhaften Betrieb zu definieren, wurde nun eine Richtlinie zur Errichtung von Parklets im öffentlichen Raum für die Gastronomie veröffentlicht, die Gastronomiebetrieben Orientierung gibt.

Hier finden Gastronomen eine Verfahrensbeschreibung mit Antragsformulare für das Betreiben von Außengastronomieflächen in Wiesbaden.

Die Richtlinie wurde in einer ämterübergreifenden Abstimmung mit der Stadtplanung, dem Denkmalschutz, der Straßenverkehrsbehörde und dem Verkehrsdezernat erarbeitet.  Die Parklets müssen zum Beispiel künftig bestimmte Maße einhalten, ihre Konstruktionshöhe ist barrierefrei an den Gehweg anzuschließen und die Rinnenfunktion der Straßenentwässerung darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicherheitsgründen müssen die Parklets bis auf den Gehweg zu allen Seiten abgegrenzt sein, damit das Betreten nur von dort aus möglich ist. Stilistisch sind die Parklets einheitlich zu gestalten, wozu auch eine sich einfügende Möblierung zählt. Eine Bepflanzung der Einfassungen ist möglich und erwünscht. Feste Überdachungen sowie Zelte und zeltartige Aufbauten sind aus stadtgestalterischen Gründen nicht zulässig.

Parklet anmelden, Fristen beachten

Die Genehmigungen der Gastronomiebetriebe, die bereits im Zuge der Pandemieregelungen ein Parklet errichtet hatten, laufen zum 31. März 2023 aus. Wer darüber hinaus nach der ab Samstag, 1. April, geltenden Richtlinie weiterhin ein Parklet betreiben möchte, bekommt für die Anpassung des Parklets an die neue Richtlinie eine Übergangszeit bis Herbst 2023 eingeräumt, sofern der entsprechende Verlängerungsantrag für die Genehmigung bis spätestens Sonntag, 30. April, gestellt wird. Das Parklet darf bis zur Entscheidung über den Antrag weiter betrieben werden.

Foto oben ©2021 Innenstadt – Volker Watschounek

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Anforderungen und Informationen zu Parklets finden Sie unter www.wiesbaden.de.

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.