Außengastronomie: „Parklet“-Richtlinie veröffentlicht
Draußen etwas trinken, gepflegt an einem Tisch Platz nehmen: das ist weiterhin in Parkbuchten und auf Gehwegen in Wiesbaden möglich. Allerdings gelten dafür jetzt feste Regeln.
Was ist ein Parklet? Damit sind im Stadtjargon Möbelstücke auf ehemaligen Parkplatzflächen zwischen der Fahrbahn und dem Bordstein gemeint, das den Gastronomen mittels Aufbauten mehr Bewirtungsflächen im öffentlichen Raum ermöglicht. Wer eine solche Fläche sieht und beantragen möchte muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen: (1) Antragstellende müssen eine Gaststätte im Sinne des HGastG führen. (2) Mit dem Antrag einem Lageplan / Foto einreichen, auf dem die Parkletfläche eingezeichnet ist. (3) Dafür sorgen, dass in den Nachtstunden die Richtwerte der TA Lärm eingehalten werden. (4) Eine gültigen Haftpflichtversicherung vorlegen, in der der Versicherungsumfang Parklet enthalten ist. Die Sondernutzungsgebühr beträgt jährlich 15 €/m2. Den Antrag für einen Parklet können Sie hier online stellen.
Draußen etwas trinken, gepflegt an einem Tisch Platz nehmen: das ist weiterhin in Parkbuchten und auf Gehwegen in Wiesbaden möglich. Allerdings gelten dafür jetzt feste Regeln.