Senioren spitzen die Ohren mit Tablets in der Hand, während Experten erklären, was die elektronische Patientenakte für jeden Einzelnen bedeutet.
in Termin, den sich viele gesetzlich Versicherte vormerken sollten: Am Montag, 13. Oktober, lädt der Seniorenbeirat in den Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses zu einer Informationsveranstaltung rund um die elektronische Patientenakte (ePA) ein. Beginn ist um 15 Uhr, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Seniorenbeirat, kurz gefasst
Infoveranstaltung – ePA, Fachleute erklären die elektronische Patientenakte
Wann: 13. Oktober 2025, 15:0 uhr
Wo: Neues Rathaus, Stadtverordnetensoitzungssall, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden
Eintritt: frei
Martin Gotthardt und Alexander Henrich von der AOK Hessen sowie Christian Sommerbrodt vom Hausärzteverband Hessen erklären anschaulich: Wann startet die ePA? Welche Vorteile bietet sie, und wo lauern Risiken? Wer die elektronische Patientenakte nutzen will – und wer nicht –, erfährt Antworten aus erster Hand. Wir erklären schon mal das wichtigste.
Gesetzliche Grundlagen und Widerspruchsrecht
Die Pilotierung ist abgeschlossen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jede gesetzliche Krankenkasse für ihre Versicherten eine ePA anlegen muss. Ärzte speichern darin die aktuellen medizinischen Daten. Wer dies nicht möchte, kann widersprechen – die Akte wird dann gelöscht. Das Widerspruchsrecht kann auch später ausgeübt werden, ebenso lassen sich Daten teilweise oder vollständig löschen.
Sicherheit der Daten
Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) beteiligt sind, liegt die finale Kontrolle beim Bundesministerium für Gesundheit. Sicherheitsmängel müssen geprüft und beseitigt werden, bevor die ePA vollständig ausgerollt wird. Besonders sensible Daten wie psychische Diagnosen oder Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen können gezielt verborgen werden, erfordern aber mehrere Schritte, um vollständig geschützt zu sein.
Welche Daten landen in der ePA?
Ziel der Patientenakte ist es, alle wichtigen medizinischen Informationen zentral zu speichern: Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder Medikationsübersichten. Die ePA ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Behandlungsdokumentation – sie ergänzt sie. Patienten haben dabei volle Kontrolle über Sichtbarkeit und Löschung ihrer Daten.
Foto – Blick in die Ausstellung © 2025 Patrick Bäuml
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