Mit Bus und Bahn quer durch Deutschland: Mit dem 9-Euro-Ticket nach München oder nach Hamburg – oder einfach 30 Tage Wiesbaden.
„Das 9–Euro-Ticket ist für alle Fahrgäste in Wiesbaden und Mainz ein besonders attraktives Angebot, von dem vor allem Pendler profitieren. Nie war es günstiger, mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen den beiden Landeshauptstädten oder beispielsweise von und nach Frankfurt unterwegs zu sein.” – Holger Elze, ESWE Verkehr Geschäftsbereichsleiter Rechnungswesen und Vertrieb
Wiesbadens Mobilitätsdienstleister hofft mit dem konkurrenzlosen Angebot klassische Pendler zum Umstieg vom Auto auf (Regional-)Busse und S-Bahnen zu bewegen. Sie ist es, diese Umsteiger langfristig als Fahrgäste zu gewinnen. Wir rechnen zum Start des 9–Euro-Tickets mit einer großen Nachfrage, so Elze. Das 9–Euro-Ticket wird es in den Monaten Juni, Juli und August zu kaufen geben.
„Dass 9-Euro-Ticket gilt immer bis zum Ende des Monats, in dem es erworben wurde. Wer sein Ticket also beispielsweise am 15. Juni kauft, kann damit maximal bis zum 30. Juni fahren, bevor ein neues 9–Euro-Ticket für Juli benötigt wird.” – Holger Elze, ESWE Verkehr Geschäftsbereichsleiter Rechnungswesen und Vertrieb
Wichtig zu wissen ist! Bei dem 9-Euro-Ticket handelt es sich um einen persönlicher, nicht-übertragbaren Fahrschein, den es im RMV-Verbundraum nur als Papierticket oder als Handyticket gibt. Es muss der Name des Fahrgastes auf dem Ticket eingetragen werden. Beim Kauf des Tickets in der Mobilitätszentrale sowie an den Mobilitätsinfos von ESWE Verkehr können die Kunden auf Wunsch ihren Namen auch gleich mit aufs Ticket drucken lassen.
Der Monatsfahrschein gilt bundesweit in allen Bussen und Bahnen im Regionalverkehr in der 2. Klasse, also zum Beispiel auch in Darmstadt, Frankfurt oder Hamburg. Das 9-Euro-Ticket gibt es für alle Fahrgäste ab sechs Jahren. Kinder unter sechs Jahren fahren kostenlos. Eine Mitnahmeregelung gibt es nicht, eine Erstattung beziehungsweise vorzeitige Rückgabe ist nicht vorgesehen.
„Abo-Kunden von ESWE Verkehr erhalten in diesen Tagen einen persönlichen Brief, in dem alle Regelungen zum Umgang mit Ihrer Erstattung erläutert werden.” – Holger Elze, ESWE Verkehr Geschäftsbereichsleiter Rechnungswesen und Vertrieb
Für Bestandskunden, also Inhabern von Zeitkarten wie beispielsweise dem Abonnement, des Schülertickets und des Seniorentickets, gelten besondere Regelungen. Das Wichtigste zuerst: Bestandskunden müssen ihre bestehenden Verträge nicht ändern oder kündigen! Auch sie profitieren vollumfänglich von den preislichen Vorteilen und nutzen ihr eTicket während der gesamten Zeit wie gewohnt weiter, so Elze. Bestandskunden, die eine monatliche Zahlweise im Abbuchungsverfahren gewählt haben, erhalten automatisch eine Verrechnung. Abonnement-Kunden mit Einmalzahlung erhalten ebenfalls automatisch eine Erstattung – nach Ende des Aktionszeitraums.
Kunden, die ihr Zeitticket mit einer Einmal- beziehungsweise Barzahlung erworben haben, erhalten ebenfalls Geld zurück. Allerdings nicht automatisch. Die Erstattung muss voraussichtlich über ein Online-Verfahren auf der RMV-Webseite beantragt werden. Eine Auszahlung des Betrages wird dann vermutlich ab September erfolgen. Genaue Regelungen stehen hier noch aus.
„Das große Projekt 9-Euro-Ticket ist mit all seinen Facetten in vergleichsweise kurzer Zeit umgesetzt worden. Auch wenn die Kollegen in den letzten Wochen mit Hochdruck an der Umsetzung dieses Angebotes gearbeitet haben, sind noch einige Herausforderungen zu lösen. Wir werden daher die Zeit bis zum 1. Juni nutzen, um weitere Details zu klären und wenn nötig noch Anpassungen vorzunehmen.” – Holger Elze, ESWE Verkehr Geschäftsbereichsleiter Rechnungswesen und Vertrieb
Für Bestandskunden gelten die bestehenden Regelungen – beispielsweise die Mitnahmeregelung – innerhalb der gewählten RMV-Preisstufe ganz normal weiter. Wenn die Fahrgäste allerdings ihre gebuchten Tarifgebiete verlassen, gelten automatisch die bundesweiten Regelungen für das 9-Euro-Ticket.
Eine Übersicht über alle Tickets und Tarife gibt es auf www.eswe-verkehr.de.
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