Zuerst Offenbach, jetzt Wiesbaden. Die Lockerungen zum Ferienbeginn zeigen ihre Wirkung. Es geht einen Schritt zurück. Betroffen sind Veranstaltungen.
Sowohl in Wiesbaden als auch in anderen Gebietskörperschaften wurde die Erfahrung gemacht, dass Veranstaltungen und Feiern mitunter schnell zu einem hohen Ausbruchsgeschehen führen. Trotz bester Absichten werden Hygiene- und Abstandsregelungen gerade dort häufig vernachlässigt. Im Ergebnis steckt eine infizierte Person dort schnell viele andere Personen an.
„Wir möchten nicht direkt alle Feierlichkeiten und Zusammenkünfte unterbinden, doch müssen wir den betroffenen Personenkreis deutlich reduzieren.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz
Veranstaltungen ab 50 Personen müssen mindestens einschließlich 21. September durch das Gesundheitsamt genehmigt werden. Darunter fallen neben Privatfeiern im öffentlichen und nicht-öffentlichen Raum beispielsweise auch Kulturangebote wie Theater und Kinos im Sinne von §1 Abs. 2b der CoKoBeV.
„Es gibt in Wiesbaden keinen deutlichen Hotspot, viele infizierte Personen bringen die Erkrankung durch Reisen mit nach Wiesbaden. Diese möglicherweise unerkannt infizierten Personen sollten mit möglichst wenig anderen Menschen in Kontakt kommen, daher halten wir die Maßnahme für zielführend“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz
Ob die Allgemeinverfügung dann noch einmal verlängert oder gar verschärft wird hängt von den gemeldeten Neuinfektionen ab. Auch weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie könnten folgen. Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden wird Montagvormittag, 24. August, über weitere Maßnahmen beraten.
„Gerade auch bei einer Feier ist die Rücksichtnahme durch Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln geboten, um insbesondere Menschen, die von einer Infektion schwere gesundheitliche Folgen davon tragen, können zu schützen.“ – Amtsleiterin Dr. Kaschlin Butt.
Gesundheitsamtsleiterin Dr. Kaschlin Butt weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, auch bei kleineren Feiern Abstands- und Hygieneregeln zu befolgen und detaillierte Gästelisten zu führen. Das Gesundheitsamt weist auch noch einmal darauf hin, dass Bußgelder gegenüber Veranstaltern und Gastgebern verhängt werden, wenn ein Ausbruchsgeschehen mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht und gegen die Verordnungen sowie die Hygiene- und Abstandsgebote verstoßen wurde.
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