Ein Jahr ohne Busschule, ein Jahr ohne prominenten Besuch. Abstandsregeln und Sicherheit gehen vor. Der Besuch außerschulischer Lernorte ist nicht möglich.
Mit dem verkehrspädagogischen Projekt „Busschule“ vermitteln Wiesbaden und die ESWE Verkehrsgesellschaft wie Busfahren reibungslos funktioniert. Seit elf Jahren lädt der Verkehrsdienstleister der Stadt dazu Klassen für eine kompakte einstündigen Unterrichtseinheit ein – um die elementaren Sicherheitsregeln rund um das gefahrlose und rücksichtsvolle Busfahren zu vermitteln. Und nein, in diesem Jahr nicht. Aufgrund von Corona ist das nicht möglich und so muss die Wiesbadener Busschule, die in diesem Jahr zum zwölften Mal stattgefunden hätte, abgesagt werden.
Busschule 2021
Das Angebot richtet sich normalerweise an die Fünftklässler weiterführender Schulen sowie an die Schüler von Förderschulen und einige Grundschulen. ESWE und die Landeshauptstadt haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Da das Hessische Kultusministerium aktuell Ausflüge sowie den Besuch außerschulischer Lernorte bis zu den Herbstferien untersagt, gebe es in diesem Jahr keine Möglichkeit. Beide Partner sind zuversichtlich, die Busschule im Herbst 2021 wieder anbieten zu können. Weitere Informationen erhalten Eltern bei Bedarf unter (0611) 45022450.
Schulfahrten…
In dem entsprechendem Schreiben des Hessischen Kultusministers zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Hessen zum 27. April heißt es zum Thema Schulfahrten, Unterrichtsgänge und Betriebspraktika: Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten aufgrund der unklaren Reiselage in vielen Regionen und Ländern bis zum Beginn der Herbstferien nicht stattfinden können. Auch Betriebspraktika, Wanderungen, Exkursionen und der Besuch außerschulischer Lernorte entfallen in dieser Zeit, damit sich die Schulen in den ersten Wochen nach den Sommerferien voll auf den Unterricht und ggf. die Kompensation von ausgefallenem Lernstoff konzentrieren können. Es gelten die bereits kommunizierten Regelungen zur Kostenübernahme durch das Land.
(Archivfoto: Staatskanzlei)
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