Menü

kalender

März 2024
S M D M D F S
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
31  

Partner

Partner

Kind in der Kita

Wiesbaden entlastet Eltern und erstattet die Betreuungskosten

Eltern in Wiesbaden haben jetzt Klarheit. Wer die Kinderbetreuung während des verschärften Corona-Lockdowns nicht in Anspruch genommen hat, bekommt die Gebühren für die Monate Januar und Februar erstattet.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und gemäß der Empfehlung keine Krippe, Kindergarten, Hort, …, Grundschule und Grundschulkinderbetreuung in Anspruch nehmen, bekommen Geld zurück.

Wiesbaden wird den Eltern die Beiträge für die im Januar und Februar wegen der Corona-Pandemie nicht in Anspruch genommene Betreuung ihrer Kinder erstatten, informiert Sozialdezernent Christoph Manjura. Damit wolle die Stadt über alle Betreuungsformen und -träger hinweg Wiesbadener Eltern, aber auch die Fachkräfte in Kindertagespflege, Kitas und Grundschulen entlasten.

„Mir ist bewusst, dass Eltern durch den Appell freiwillig auf Betreuung zu verzichten, Tag für Tag vor schweren Entscheidungen stehen.“ – Christoph Manjura, Sozialdezernent

Viele sprächen von einem schlechten Gewissen, das sie entweder gegenüber den eigenen Kindern, den pädagogischen Fachkräften oder der geforderten Eindämmung des Pandemiegeschehens hätten, beschreibt Christoph Manjura die aktuelle Situation weiter.

„Mit dem vorgeschlagenen Modell wird zumindest für die finanziellen Belastungen der Familien Abhilfe geschaffen.“ – Christoph Manjura, Sozialdezernent

Folgende Erstattungen sind vorgesehen: Eltern, deren Kind im Januar nicht in einer Krippe, einem Kindergarten, einem Hort, einer Kindertagespflege, in der betreuenden Grundschule und Grundschulkinderbetreuung in städtischer Trägerschaft sowie bei freien Trägern betreut wird, erhalten den kompletten Zahlbetrag erstattet. Bei einer Betreuung bis zu 10 Tagen pro Monat erfolgt die Erstattung in Höhe von 50 Prozent des Zahlbetrages. Bei einer Betreuung von mehr als zehn Tagen pro Monat erfolgt keine Erstattung. Diese Regelung gilt analog auch für Februar.

Die Eltern werden auf Antrag eine Gutschrift über den in der Beitragssatzung der Stadt festgelegten Betrag erhalten. Für einen Ganztagsplatz in der Krippe (unter Dreijährige) sind dies aktuell 260 Euro, im Elementarbereich (3 bis Schuleintritt) 79 Euro, bei Grundschülern 170 Euro. Bei Kindern, die einen Beitragszuschuss erhalten, wird die Gutschrift auf den tatsächlich gezahlten Beitrag angerechnet.

Verpflegungsgeld

Für das Verpflegungsgeld werden die jeweiligen Träger eigene Regelungen finden. Für die städtischen Kindertagesstätten ist eine Erstattung ebenfalls per Gutschrift vorgesehen. Die Eltern werden wir in den nächsten Tagen über das Antragsverfahren und die genauen Modalitäten über die jeweiligen Betreuungseinrichtungen informieren.

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Südost lesen Sie hier.

Mehr Informationen über Wiesbadens Kitas und Betreuungsangebote finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.