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Kindergarten ©2020 EME / Puxabay

Wiesbaden: Eltern werden unbürokratisch entlastet

Eltern deren Kinder eine städtische Kindertagesstätte besuchen, sparen. Rund 300 Euro haben sie mehr in der Kasse, um den Wegfall des Betreuungsangebots zu kompensieren. Nach Magistratsbeschluss verzichten Kitas, Kindertagespflege, Horte, Betreuende Grundschulen und Grundschulkinderbetreuung im April auf Beiträge.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

In Wiesbaden werden mehr als 12000 Kinder im Alter von null bis zwölf Jahren in Krippen, Elementar- und Hortgruppen betreut … auch wenn die Kinder Zuhause bleiben, die Erzieher „arbeiten“ trotzdem.

Der Magistrat der Stadt Wiesbaden hat in seiner Sitzung am 17. März beschlossen, den Beitragseinzug die Angebote der Kindertagesstätten, der öffentlich geförderten Kindertagespflege, der Betreuenden Grundschulen und der Grundschulkinderbetreuung auszusetzen. Der Beschluss gilt trägerübergreifend – umfasst also  städtische Einrichtungen sowie Kindertagesstätten und Grundschulkinderbetreuung in freier Trägerschaft. Bei den städtischen Einrichtungen wird auch auf die Abbuchung des Verpflegungsgeldes verzichtet. Dieser Aspekt unterliegt bei den freien Trägern nochmal einer gesonderten Betrachtung.

„Der Magistrat sendet damit ein ganz wichtiges Signal an die Wiesbadener Eltern. Mit der Aussetzung des Beitragszahlungen haben wir einen unbürokratischen Weg gefunden, die finanzielle Belastung der Eltern von über 17.000 Kindern in Kitas, Tagespflege und Grundschulen in den kommenden Wochen zu mildern.“ – Sozialdezernent Christoph Manjura

Ebenfalls ausgesetzt seien die Zahlungen der Beitragsbezuschussung, zum Beispiel die Geschwisterbeitragsreduzierung. Über die endgültige Erstattung von mehr Beiträgen werde der Magistrat und Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer entsprechenden Sitzungsvorlage entscheiden, so Mantua weiter.

„Der Magistrat wolle mit seinem heutigen Beschluss die Eltern in dieser schwierigen Situation unterstützen.“ – Sozialdezernent Christoph Manjura

In der aktuellen Satzung der Kindertagesstätten ist eine Erstattung der Beiträge und Verpflegungsgebühr ab sechs aufeinanderfolgenden streikbedingten Schließungstagen festgelegt. Die aktuelle Satzung hebt zwar nur auf den Streikfall ab. Politisch herrscht aber im Magistrat Einigkeit darüber, dass die Eltern durch die Schließung von Kitas und Schulen vor große Herausforderungen gestellt werden und sie auf diesem Weg wenigstens teilweise finanziell entlastet werden sollen, so der Sozialdezernent. (Bild oben Kindergarten ©2020 EME / Pixabay)

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Informationen zu Kindertagesstätten auf Internetseite der Stadt finden Sie unter www.wiesbasden.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.