Im Briefkasten liegt ein Schreiben der Stadt. Darin steht: „Für die am 26. September stattfindenden Wahlen berufe ich Sie zunächst zur 2. Beisitzerin“. Schmeichelhaft.
In den kommenden Tagen erhalten rund 3000 wahlberechtigte Bürger aus Wiesbaden eine unerwartete Postsendung in ihren Briefkästen. Doch anders als erwartet handelt es sich dabei nicht um Wahlwerbung. Vielmehr wendet sich der Oberbürgermeister mit einem Schreiben an ausgewählte Personen aus der Einwohnerdatenbank, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Diese Bürger werden gebeten, am Tag der Landtagswahl am 8. Oktober 2023 als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand mitzuwirken.
Erfrischungsgeld von 60 Euro
Die Landeshauptstadt Wiesbaden zählt derzeit rund 290000 Einwohnerinnen und Einwohner, von denen etwa 190.000 wahlberechtigt sind. Um allen Bürgern eine Stimmabgabe in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnorte zu ermöglichen, ist das gesamte Stadtgebiet in 163 Wahlbezirke unterteilt. Zusätzlich gibt es 84 Briefwahlbezirke. Für jeden dieser Bezirke werden bis zu neun ehrenamtlich tätige Personen gesucht, die gemeinsam einen Wahlvorstand bilden. Dieser Vorstand überwacht und vollzieht am Wahlsonntag die Stimmabgabe und Stimmenauszählung. Als Aufwandsentschädigung wird den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro gezahlt.
Sie möchten auch bei der Wahl unterstützen?
Die ausgewählten Personen werden in dem Schreiben gebeten, sich für dieses ehrenamtliche Engagement zur Verfügung zu stellen. Interessierte Bürger, die nicht zu den zufällig ausgewählten Personen gehören, aber dennoch an einer Tätigkeit als Wahlhelfer interessiert sind, können sich beim Wahlamt unter der Adresse Postfach 3920, 65029 Wiesbaden oder telefonisch unter der Nummer (0611) 314501 melden.
Das Kleingedruckte
Auch wenn die ausgewählten Personen in dem Anschreiben gebeten werden, sich für die ehrenamtliche Tätigkeit am Tag der Bundestagswahl zur Verfügung zu stellen, sollten Sie wissen, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, das Amt anzunehmen. Nur bei Krankheitsfällen oder mit dem Job begründeten Ausfällen darf man sich dem Amt entziehen. Nimmt jemand das Wahlhelferehrenamt nicht an, kann keinen Ablehnungsgrund dafür nennen oder fehlt sogar unentschuldigt, so kann die zuständige Behörde ein Ordnungsgeld verhängen. In Berlin kann es bis zu 1000 Euro betragen.
Archivfoto: Awaya Legends / CC-BY-SA 2.0 / Flickr
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Weitere Informationen zu den Landtagswahlen in Wiesbaden finden Sie unter www.wiesbaden.de.