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Wahlbenachrichtigung ©2020 Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

Wahlbenachrichtigungen zur Oberbürgermeister-Wahl werden zugestellt

In den nächsten Tagen landen wichtige Briefe in den Briefkästen der Wiesbadener. Wer am 9. März wählen will, sollte jetzt aufpassen: Die Wahlbenachrichtigungen kommen. Wer keine erhält, muss schnell handeln.

Grafik: Kathleen Rother Redaktion 5 Monaten vor 0

In den nächsten Tagen landen wichtige Briefe in den Briefkästen. Wer am 9. März wählen will, sollte jetzt aufpassen: Die Wahlbenachrichtigungen kommen.

In Wiesbaden tut sich etwas: Die 210.000 Wahlberechtigten dürfen in den kommenden Tagen Post vom Wahlamt erwarten. Mit dem Umschlag kommt der Schlüssel zur Stimmabgabe – die Wahlbenachrichtigung. Sie öffnet den Zugang zu den Wahllokalen und erleichtert die Briefwahl. Doch sie kann leicht übersehen werden, zwischen Rechnungen und Werbesendungen. Daher gilt: genau hinschauen und nicht voreilig entsorgen.

Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung fehlt?

Bis zum 16. Februar sollten alle Wahlberechtigten ihre Benachrichtigung erhalten haben. Wer bis dahin leer ausgeht, muss aktiv werden. Vom 17. bis 21. Februar liegt das Wählerverzeichnis zur Einsicht bereit. Ein Anruf beim Wahlamt klärt, ob eine Nachtragung möglich ist. Die Nummer lautet: (0611) 314501. Schnell reagieren lohnt sich – nur wer im Verzeichnis steht, darf am Wahltag abstimmen.

Briefwahl: Schnell, einfach, bequem

Wer am Wahltag verhindert ist oder lieber von zu Hause wählt, kann jetzt die Briefwahl beantragen. Drei Wege stehen offen:

  • QR-Code scannen: Ein Blick auf die Wahlbenachrichtigung zeigt den QR-Code. Mit dem Smartphone scannen, Antrag ausfüllen, abschicken – einfacher geht es nicht.
  • Online bestellen: Über die „SERVICE-BOX“ auf www.wiesbaden.de lässt sich die Briefwahl in wenigen Klicks beantragen.
  • Per Post beantragen: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag. Ausfüllen, unterschreiben, abschicken – fertig.

Die Wahlunterlagen lassen sich sogar an einen Urlaubsort oder eine andere Adresse weltweit senden. Wichtig ist nur: Der Wahlbrief muss spätestens am 9. März um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen.

Briefwahlbüros und Fristen

Ab dem 27. Januar öffnen die Briefwahlausgabestellen. Wer seine Unterlagen persönlich abholen will, kann dies hier tun:

  • Wahlbüro Friedrichstraße 16: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, samstags von 10 bis 14 Uhr (außer am 8. März), am Freitag, 7. März, nur bis 13 Uhr.
  • Ortsverwaltungen: Auch hier sind Briefwahlunterlagen erhältlich. Am 7. März sind die meisten Stellen mindestens von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

Rechtzeitig handeln!

Die Nachfrage nach Briefwahl steigt. Das Wahlamt arbeitet mit Hochdruck, um alle Anträge zu bearbeiten. Dennoch kann es zu Verzögerungen kommen. Die Wahlunterlagen werden ab dem 3. Februar verschickt. Wer früh beantragt, hat bessere Chancen, die Unterlagen rechtzeitig zu erhalten.

Foto – Briefwahlunterlagen © 2025 Wiesbaden lebt!

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