Rund 190.000 Wiesbadener sind am 26. September wahlberechtigt. Wer das ist, erhält in den nächsten Tagen Post vom Wahlamt. Wer wieder erwarten keine Wahlbenachrichtigung per …
… Post erhält, muss nicht gleich in Panik verfallen. Es sind noch ein paar Wochen bis zu den Bundestagswahlen. Vielleicht liegt es nur daran, dass sich der bunte Umschlag mit der Wahlbenachrichtigung nur zwischen Werbesendungen versteckt hat. Schauen Sie doch nochmal nach – das Wahlamt bittet darum, bei der Durchsicht von Werbeprospekten Vorsicht walten zu lassen.
Bundestagswahl, kurzgefasst
Breits am 21. August zur Wahl gehen
Wo: Briefwahlausgabestellen …
• Zentrales Bürgerbüro, bis zum 22. September, Dotzheimer Straße 6–8, Wahlschalter im LuisenForum, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 18 Uhr, mittwochs von 8 bis 20 Uhr, samstags von 10 bis 14 Uhr
• Rathaus Wiesbaden, , bis zum 22. September, Schlossplatz 6, EG, Zimmer 018, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr (Freitag, 22. September, von 8 bis 18 Uhr), samstags von 10 bis 14 Uhr
• Ortsverwaltungen, bis zum 22. September – Bürger der der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Alle Ortsverwaltungen sind am Freitag, 22. September, ebenfalls von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Bürger, die bis zum 5. September, keine Wahlbenachrichtigung mit der Post erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse vom 6. bis 10. September mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Hierzu ist eigens die Rufnummer 0611 314501 geschaltet. Zusammen kann dann dem Grund für das Fehlen der Wahlbenachrichtigung nachgegangen werden – erforderlichenfalls wird gleich ein Nachtrag veranlasst.
Stichtag 4. September
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht sicherstellen kann, dass die Wahlbenachrichtigungen innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden – und bittet deshalb von Anrufen vor dem 4. September abzusehen.
Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist und bereits jetzt schon weiß, dass er verhindert sein wird – oder aber auch nur den Weg alleine dorthin scheut, keine Begleitung hat und lieber zuhause bleibt – für den ist die Briefwahl das Passende. Wer seine Stimme per Post abgeben möchte, hat hierzu je nch Post und Postkasten bis zum 22. September, 18 Uhr, die Möglichkeit.
Kur in Tirol und trotzdem wählen
Sie können sich die Unterlagen auch ins Ausland an ihren Urlaubsort schicken lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Ausgabestelle eingegangen sind. ei postalischer Beantragung der Briefwahlunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Wahlberechtigten selbst.
Die Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen können ab sofort im Internet unter www.wiesbaden.de/wahlen – „Bundestagswahl: 24. September 2017“ beantragt werden. Haben Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten, können sie die Briefwahlunterlagen auch schriftlich anfordern. Hierzu müssen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt schicken.
Stimme früher abgeben
Wer seine Stimme persönlich abgeben vor dem 24. September abgeben möchte, kann das ab dem 21. August ebenfalls tun. Die Stellen dafür vorgesehenen Stellen sind das Zentrale Bürgerbüro, das Rathaus Wiesbaden und die Ortsverwaltungen der Außenbezirke.
Bild oben ©2018 Volker Watschounek / Pixabay bearbeitet
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Die Internetseite des Bundeswahlleiters zur Bundestagswahl finden Sie unter www.bundeswahlleiter.de.