Ein Mahnung mit Stadtsiegel vor Weihnachten? Da stimmt was nicht. Einfach zur Seite legen, abwarten und erst auf das nächste Schreiben reagieren.
Wie jedes Jahr hat Wiesbadens Oberbürgermeister entschieden, dass in den Wochen vor Weihnachten keine nervigen Verwaltungsdinge mehr gemacht werden. Höchstens werden sie bearbeitet und für später aufbewahrt. Die Stadt wird vom 16. bis 31. Dezember keine Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen mehr an die Bürger schicken – es sei denn, es gibt einen guten Grund dafür. So wird der Weihnachtsfrieden in den Familien von der Stadt aus bewahrt.
§85 Abgabenordnung
Für den Bereich Steuern und für Maßnahmen aufgrund von Vollstreckungsverfahren gibt es eine Regelung, die besagt, dass die Finanzbehörden die Steuern gleichmäßig festsetzen und erheben müssen. Sie müssen sicherstellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden. Dies steht im Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 14. November 2001 zu Paragraph 85 der Abgabenordnung. Wenn du mehr darüber erfahren willst, kannst du hier nachlesen.
Unnützes Wissen
Eine Mahnung ist nur dann wirksam, wenn sie tatsächlich erst nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt. Davon kann nur insoweit abgewichen werden, als die Handlung, die zur Fälligkeit der Forderung führt, mit der Mahnung zusammengelegt wird. So kann beispielsweise die Mahnung mit der Rechnung verbunden werden.
Mahnungen für noch nicht fällige Forderungen sind ausschließlich auf die zukünftigen Raten bei Dauerschuldverhältnissen und Unterhaltsleistungen möglich. (Quelle : Wikipedia)
Foto oben ©2021 Pixasbay
Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.
Die Internetseite der Landeshauptstadt Wiesbaden finden Sie unter www.wiesbaden.de.