Demokratie in Bewegung: Wahlalter bei Europawahl auf 16 Jahre abgesenkt – 4.991 zusätzliche Wahlberechtigte in Wiesbaden.
Erstmals können auch 16- und 17-Jährige in Hessen an einer Wahl teilnehmen, der Europawahl. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei der Abstimmung über das Europäische Parlament wurde vom Bundestag von 18 auf 16 gesenkt. Europa wählt vom 6. bis 9. Juni 2024. Maral Koohestanian, Dezernentin für Smart City, Europa und Ordnung, betont die Bedeutung dieser Entwicklung.
Menschen ab 16 Jahren sind die Zukunft Europas, und es ist entscheidend, dass ihre Perspektiven und Meinungen in die politischen Entscheidungsprozesse einfließen.
Maral Koohestanian
Nach dem der Bundestag bereits im November 2022 das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Europawahlen gesenkt hat, tritt die Änderung des Europawahlgesetzes jetzt erstmals in Kraft. Deutschland gehört damit zu den Vorreitern. Es ist das fünfte Land in der EU, in dem Bürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres an den Wahlen teilnehmen können.
Insgesamt entscheiden die Bürger in Deutschland über 96 der 751 Sitze im Europäischen Parlament. Dies unterstreicht die Gewichtung Deutschlands als bevölkerungsreichstes Land der EU.
Wiesbaden profitiert
Durch die Änderung können in Wiesbaden erstmals 4991 junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren ihre Stimme abgeben. Unter ihnen befinden sich 444 Unionsbürger zwischen 16 und 18 Jahren. Als Unionsbürger gilt, wer die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzt.
Bei Europawahlen und Kommunalwahlen haben Unionsbürger das Recht, sowohl in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, als auch in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, aktiv und passiv wählen zu dürfen.
In Wiesbaden leben insgesamt 24.848 Menschen mit der Staatsbürgerschaft eines europäischen Mitgliedsstaates, was die künftige politische Partizipation in dieser Stadt maßgeblich beeinflussen dürfte.
Foto oben ©2023 Pixabay
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