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Schach, Vereine können Energiezuschuss beantragen

Vereine können Energiekostenzuschuss beantragen

Der Countdown läuft. Staatsminister Axel Wintermeyer und Bürgermeister Patrick Koch blicken dem 60. Landesfest mit großer Vorfreude entgegen. Noch 100 Tage bis zum Beginn des Hessentags in Pfungstadt.

Volker Watschounek 1 Jahr vor 0

Gemeinnützige Vereine, die  infolge der gestiegenen Energiekosten eine Liquiditätsengpass erfahren, erhalten Unterstützung und können einen Energiekostenzuschuss beantragen.

Die hessische Landesregierung hat weiterer Baustein des Hilfspakets Hessen steht zusammen auf den Weg gebracht. Um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen ab 1. März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen (Energiekostenzuschuss). Damit wolle Hessen die vielen ehrenamtlich geführten Vereine im Rahmen des Landesprogramms Hessen steht zusammen entlasten und dabei unterstützen, nicht in finanzielle Schieflage zu geraten, kündigten Ministerpräsident Boris Rhein und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch an. Die Landesregierung hatte das Hilfspaket im Dezember vergangenen Jahres aufgelegt, um dort passgenau und subsidiär helfen zu können, wo die vom Bund beschlossenen Hilfen zur Milderung der Energiekosten nicht wirken.

„Die Angebote der Vereine sind wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Hessen und müssen gerade in dieser herausfordernden Zeit aufrechterhalten werden.“ – Ministerpräsident Boris Rhein

Schon die Corona-Pandemie habe den Vereinen in Hessen zugesetzt. Die gestiegenen Energiepreise würden sie nun abermals belasten. Darum federe die Landesregierung bei gemeinnützigen Vereinen höhere Kosten ab, ergänzte Hessens Wirtschaftsminister Al-Wazir.

Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten) können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.

„Wer langfristig Energie einsparen will, kann auch das Beratungsangebot der Landesenergieagentur nutzen. Denn die beste, klimafreundlichste und günstigste Energie ist die, die nicht verbraucht wird.“ – Wirtschaftsminister Al-Wazir

Das Hilfspaket Hessen steht zusammen, das aus einem eigenen Landesprogramm, der Beteiligung an Bundeshilfen sowie Bürgschaften für hessische Unternehmen besteht, hat ein Gesamtvolumen von 3,58 Milliarden Euro. Für die Vereinsförderung sind bis zu 30 Millionen Euro vorgesehen. Weitere Hilfen werden derzeit vom Land vorbereitet oder sind von den Bundesförderungen abhängig. Das Landesprogramm wurde gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und FDP aufgestellt.

Foto oben ©2023 Pixabay

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Die Internetseite des Hessischen Landtag finden Sie unter hessischer-landtag.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.