Auch wenn es in den vergangenen Tagen zeitweise geregnet hat, herrscht weiter anhaltende Trockenheit. Das gibt Anlass die Wasserentnahme einzuschränken.
Kritische Niedrigwasserstände und kein Ende der Dürre in Sicht. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit verbietet die Landeshauptstadt Wiesbaden – wie schon in den beiden vorangegangenen Jahren – ab sofort die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen.
„Die seit langem anhaltende Trockenheit, für die kein Ende abzusehen ist, macht diesen Schritt erforderlich.“ – Andreas Kowol, Umweltdezernent
Auch wenn Wiesbadener erprobt sind, macht es das nicht besser. Wegen der ausbleibenden bzw. geringfügigen Niederschlägen und er langanhaltenden Trockenheit, sind bereits einige Bäche im Stadtgebiet trockengefallen oder zu einem Rinnsal verkommen sind. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld bis zu 100000 Euro. Das Verbot gilt auch für die Nutzer der Grundstücke, die direkt an den Gewässern liegen.
Ausnahmen
Bestimmte Ausnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs sind vorgesehen; so darf trotz des Verbotes weiterhin Vieh getränkt und Wasser mit Handgefäßen wie beispielsweise einer Gießkanne geschöpft werden. Dies sollte jedoch mit höchster Zurückhaltung erfolgen. Auf keinen Fall dürfen dadurch das Gewässer und die Ufer sowie die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigt werden.
Antrag stellen
Entnahmen aus Flüssen sind zuvor bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Die Besitzer eines Wasserentnahmerechtes sind ausdrücklich dazu aufgerufen, die in ihren Entnahmeerlaubnissen geltenden Bestimmungen bei Niedrigwasser einzuhalten und sparsam mit dem entnommenen Wasser umzugehen. Zudem kann die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden auf Antrag weitere Ausnahmen genehmigen; dazu und zu weiteren Fragen rund um das Thema Wasserentnahme berät die Behörde gerne, Telefon (0611) 313805, E-Mail wasserbehoerde@wiesbaden.de.
Bild oben Nikole Hahn auf Pixabay
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Die offizielle Internetseite des Umweltamts zu den Fließgewässer finden Sie unter www.wiesbaden.de.