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Symbolfoto, Kinderklinik im, Universitätskrankenhaus Frankfurt am Main

Tagesklinik: Krankenkassen kündigen Vertrag mit DKD

Tagesklinik für Kinder und Jugendliche darf 2022 nicht weiterarbeiten. Alle Einsprüche gegenüber den Kostenträgern verliefen bislang erfolglos. Weitere rechtliche Schritte werden geprüft. Ist dass das Aus für die Tagesklinik der DKD.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Eine Gratwanderung: Eine Behandlung in einer Tagesklinik erfolgt immer dann, wenn eine bestimmte medizinische Versorgung nicht mehr ambulant erfolgen kann und noch nicht vollstationär erfolgen muss.

Nach aktuellem Stand darf die DKD Helios Klinik ihr tagesklinisches, teilstationäres Angebot für Kinder und Jugendliche im kommenden Jahr nicht fortführen. Betroffen ist die Tagesklinik der DKD, die an den Helios HSK, in der Klinik für Kinder und Jugendliche, untergebracht ist. Die DKD behandelt Kinder und Jugendliche in den Fachdisziplinen Gastroenterologie, Pulmologie und Allergologie. Dies ist künftig nicht mehr möglich, weil der Kostenträger, die Krankenkassen, den seit 1994 bestehenden Vertrag zur Kostenübernahme gekündigt hat. Die Kassen begründen die Kündigung damit, dass die meisten Leistungen auch ambulant erbracht werden könnten.

„Um die wohnortnahe Versorgung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, fordern wir die Krankenkassen auf, die Kündigung wieder zurückzunehmen.“Sandra Henek, Geschäftsführerin der Helios HSK und Michael Nowotny, Geschäftsführer der DKD Helios Klinik

Legt man die jüngsten Zahlen zugrunde, sind 849 Fälle pro Jahr von der Kündigung betroffen. Und genau das ist das Problem. Diese Kinder müssten in Zukunft anderweitig versorgt werden. Wer soll diese Kinder in Zukunft behandeln, fragen Sandra Henek, Geschäftsführerin der Helios HSK und Michael Nowotny, Geschäftsführer der DKD Helios Klinik. Die Kinder und Jugendlichen würden von den niedergelassenen Kinderärzten bewusst zur teilstationären Behandlung in die DKD eingewiesen, weil die Krankheitsbilder für eine ausschließlich ambulante Versorgung zu komplex seien, so die beiden Geschäftsführer. Zwar weisen die Krankenkassen darauf hin, dass die Leistungen auch von der Klinik ambulant erbracht werden könnten, wenn die entsprechende Institutsermächtigung vorhanden ist. Jedoch wird diese Ermächtigung nicht von den Krankenkassen, sondern von der Kassenärztlichen Vereinigung erteilt.

Tagesklinik der DKD

Von der Kündigung ist die Tagesklinik der DKD betroffen, nicht aber die Tagesklinik für Kinder und Jugendliche der Helios HSK, die andere Schwerpunkte hat. Das hat zur Folge, dass die Bereiche Gastroenterologie, Pulmologie und Allergologie nicht mehr teilstationär angeboten werden könnten.

Symbolfoto: ©2021 Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite des DKD Tagesklinik finden Sie unter www.helios-gesundheit.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.