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Christoph Manjura

Sozialdezernent wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt

Der AWO-Skandal in Wiesbaden geht weiter. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt teilt mit, dass sie gegen einen ehemaligen Stadtverordneten wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall Anklage erhoben hat.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Dem 40-jährigen ehemaligen Stadtverordneten wird Beihilfe zur Untreue „in einem besonders schweren Fall“ vorgeworfen. Nach Informationen des Radiosenders FFH handele es sich dabei um Soziadezernenten Christoph Manjura (SPD).

Zwei Jahre nach Beginn der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Christoph Manjura erhoben. Sie wirft dem ehemaligen Stadtverordneten Untreue und Scheinbeschäftigung vor. In der umfangreichen Anklageschrift dem Angeschuldigten vorgeworfen, im April 2015 mit der ehemaligen Geschäftsführerin Hannelore Richter darüber überein gekommen zu sein, ihm auf der Grundlage von zwei Arbeitsverhältnissen zu entlohnen, – ohne die geschuldete Arbeitsleistung dafür erbringen zu müssen. So sollte er die Gelegenheit bekommen, sich seiner Tätigkeit in der Fraktion der Stadtverordnetenversammlung zu widmen. Im Gegenzug habe bei der Geschäftsführerin die Erwartung bestanden, dass der ehemalige Stadtverordnete bei der Ausübung gegenwärtiger und zukünftiger kommunalpolitscher Funktionen die Interessen des Wohlfahrtsverbandes wohlwollend berücksichtige.

Schaden von 100000 Euro

Entsprechend der Verhandlungen schlugen für einen zweijährigen Beschäftigungszeitraum als Referent für die Geschäftsführung des Kreisverbands Arbeitgeberkosten von über 100000 Euro für eine nicht annähernd erbrachte Arbeitsleistung von 30 Wochenstunden zu Buche.

Ein zweites Arbeitsverhältnis, so die Generalstaatsanwaltschaft, hätte eine geringfügige Beschäftigung als Betreuer in einem Altenpflegezentrum vorgesehen. Einer Vergütung von 9400 Euro habe hier aber keinerlei Arbeitsleistung des Angeschuldigten gegenübergestanden, wodurch einem des Altenheims nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ein Schaden von rund 12000 Euro entstanden sei.

Anklage wegen Mandatsträgerbestechlichkeit fallen gelassen

Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Mandatsträgerbestechlichkeit nach § 108e Strafgesetzbuch hätten dagegen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben. Vielmehr gebe es keinen Nachweis dafür, dass das Abstimmungsverhalten des als Stadtverordneter von den monatlichen Geldzahlungen aus den Arbeitsverhältnissen in irgendeiner beeinflusst worden wäre.

Das Landgericht Wiesbaden wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben.

Archivfoto aus 2018 ©2022 Ralf Brinkmann

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Die Internetseite der  Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt finden Sie unter staatsanwaltschaften.hessen.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.