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Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer

Soforthilfe für Hessens Unternehmer

Das Land Hessen schnürt ein millionenschweres Soforthilfeprogramm und stockt die Mittel der Bundesregierung deutlich auf. Insgesamt stehen damit für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern über zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird verzichtet. Einkommenssteuer-Vorauszahlungen unbürokratisch herabgesetzt oder ausgesetzt, Steuerzahlungen zinsfrei gestundet. Die Antragstellung auf Soforthilfe erleichtert.

Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer teilten am Mittwoch mit, dass man zusammen als Land ein Programm vorhabe, das die Bundesmittel nutze und aufstocke um den hessischen Unternehmen zu helfen. Bei vielen gehe es nicht nur um leere Auftragsbücher oder geschrumpfte Einnahmen, sondern um die Existenz, so Wirtschaftsminister Al-Wazir. Soforthilfe wird versprochen.

„Viele der Selbstständigen, Freiberufler, Künstler und kleinen Unternehmen erhalten in der Regel keine Kredite, verfügen über keine weiteren Sicherheiten oder Einnahmen. Ihnen wollen wir schnelle Liquidität verschaffen.“ – Al-Wazir und Schäfer.

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei

  • bis zu     5 Beschäftigten:  10.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu   10 Beschäftigten:  20.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu   50 Beschäftigten:  30.000 Euro für drei Monate.

36. Plenarsitzung des Hessischen Landtags: Staatsminister Dr. Thomas Schäfer

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft haben, Gewerbebetriebe oder ihr Einkomen aus selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer GmbH.

„Wir gehen davon aus, dass sehr viele betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer unsere Soforthilfe in den kommenden Tagen beantragen. Darum sind wir sehr froh, dass die hessischen Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern bei der Abwicklung und Beratung unterstützen werden.“ – Wirtschaftsminister Al-Wazir

Anträge können spätestens ab Montag beim Regierungspräsidium Kassel und dann ausschließlich online gestellt werden. In Hessen wird nur die Stellung eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten. Wir freuen uns im Regierungspräsidium Kassel natürlich sehr über das Vertrauen, das uns damit geschenkt wird. Wir werden alles tun, um die Gelegenheit zu nutzen, den Unternehmen und Betrieben in dieser Notzeit zu helfen“, sagte Hermann-Josef Klüber, Regierungspräsident Kassel. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern unterstützen beratend bei der Antragstellung.

„Das ist ein gemeinsamer Kraftakt von Politik und Wirtschaft mit dem Ziel, schnell und unbürokratisch zu helfen.Die Soforthilfe soll ermöglichen, dass diejenigen, die in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, ihre Rechnungen und ihre Miete bezahlen und andere unabweisbare Forderungen erfüllen können.“ – Wirtschaftsminister Al-Wazir

Finanzminister Dr. Thomas Schäfer erklärte, dass der Landtag gestern den Nachtrag zum Haushalt 2020 verabschiedet habe. Damit haben wir innerhalb kürzester Zeit reagiert und die Grundlagen für unsere Hilfen gelegt. Die Ampel steht nun für uns auf grün. Neben der Soforthilfe stehen Unternehmern auch erweiterte Angebote der Bürgschaftsbank zur Verfügung. Im Rahmen der sogenannten Expressbürgschaften kann gerade kleineren Unternehmen bei der Kreditbeschaffung geholfen werden. Die bewährten Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten der Bürgschaftsbank haben wir ausgeweitet. Erhöht haben wir die Übernahme von Bürgschaften von 1,25 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro sowie die Verbürgungsquote für Betriebsmittel von 60 Prozent auf 80 Prozent. Expressbürgschaften – mit einer Entscheidung innerhalb von rund drei Tagen – sind von 180.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben worden. Auch Verfahrensbeschleunigungen haben wir bereits umgesetzt.

„Sowohl die die Soforthilfe als auch die Liquiditätshilfe für hessische KMU verbessern auf unbürokratischem Weg kleinen und mittelgroßen Unternehmen die Finanzierungsstruktur und die Liquiditätssituation. Das ermöglicht ihnen nicht nur, laufende Rechnungen zu zahlen, sondern auch, wenn nötig, die Aufnahme weiterer Kredite und Darlehen.“ – Al-Wazir und Schäfer.

Neben der Corona-Soforthilfe unterstützt das Land die Unternehmen in dieser für die Wirtschaft kritischen Situation in Kooperation mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Von Donnerstag, 26. März, an können betroffenen Unternehmer kurzfristige Liquiditätshilfen in Form von Darlehen beantragen. Hierfür wurde das bewährte Kreditprogramm für Kleinunternehmen ausgeweitet auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.

Mit der neuen Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen stellt die WIBank über die Hausbank ein so genanntes Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 5000 Euro bis maximal 200000 Euro zur Verfügung. Ein Nachrangdarlehen verzichtet auf zusätzliche Risikoabsicherung durch die Hausbank. Das Verfahren sieht so aus: Die Hausbank stellt als notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von weiteren 20 Prozent der Summe bereit. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren. Die „Liquiditätshilfe für KMU“ richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen.

„Wir werden die Hürden bei der Beantragung der Liquiditätshilfe so gering wie möglich halten. Für das von der WIBank refinanzierte Nachrangdarlehen müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.“ – Dr. Michael Reckhard, Mitglied der WIBank-Geschäftsleitung.

Darüber hinaus können hessische Unternehmen einen Zuschuss zu Sanierungsgutachten nach IDW S6 bei der WIBank beantragen. Der individuelle Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Kosten für das Sanierungsgutachten, maximal 10.000 Euro betragen. Dies erleichtert den Hausbanken der Unternehmen die Aufrechterhaltung der Finanzierung. Die WIBank arbeitet außerdem mit Hochdruck an einer Anpassung von unterstützenden Maßnahmen für zum Beispiel Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen und Start-ups.

„Bund und Länder haben eine Reihe von wichtigen steuerlichen Soforthilfen abgestimmt. Daran anknüpfend gehen wir noch einen Schritt weiter: Hessen gibt seiner Wirtschaft vorübergehend eine Liquiditätsspritze, indem wir bereits getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer auf formlosen Antrag kurzfristig zurückerstatten können.“ – Finanzminister Schäfer.

Hessen handele zügig und gebe den betroffenen Unternehmen, darunter fielen auch Freiberufler und sehr kleine Unternehmen, eine vorübergehende Liquiditätsspritze von bis zu 1,5 Mrd. Euro. Das Land setze das wie folgt um: Viele Unternehmen zahlen bei der Umsatzsteuer eine sogenannte Sondervorauszahlung, damit sie die monatliche Umsatzsteuer jeweils einen Monat später zahlen dürfen. In der aktuellen Corona-Krise helfen wir den betroffenen Unternehmen und setzen auf Antrag die in 2020 gezahlte Sondervorauszahlung auf ‚Null‘ herab. Anschließend erhielten Unternehmen die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen seien. Das geht ganz unbürokratisch mit formlosem Antrag oder am besten über ELSTER, erläuterte der Finanzminister.

„Wir haben unsere Finanzämter noch einmal sensibilisiert, so dass entsprechende Anträge zügig geprüft werden. Auf strenge Anforderungen bei der Prüfung der Anträge soll verzichtet werden.“ – Finanzminister Schäfer

Darüber hinaus werden auf Antrag der Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, soweit die Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge des Corona-Virus nicht geleistet werden können. Anträge auf Stundung sind bis zum 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern zu stellen und können sich auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer sowie die Umsatzsteuer beziehen. Darüber hinaus kann auf Antrag auch die Höhe der individuellen Vorauszahlung angepasst werden.

„Indem etwa der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben oder die Vorauszahlungen unkompliziert und schnell angepasst werden, möchte auch die Steuerverwaltung ihren Beitrag leisten, damit die Liquiditätssituation der Betroffenen verbessert wird.“ – Finanzminister

Zudem können bei den Finanzämtern auch Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer gestellt werden. Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbesteuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort. Die Gemeinde ist an ‎den ‎Bescheid des Finanzamts gebunden und wird ‎die ‎Gewerbesteuervorauszahlung anpassen.

„Alle betroffenen Bürger können auch selbst zu einer zügigeren Bearbeitung beitragen, indem sie das ELSTER-Onlineportal für die Anträge verwenden.“ – Finanzminister

Bei unmittelbar Betroffenen wird außerdem dem Grundsatz nach bis zum Ende des Jahres von Seiten der Steuerverwaltung auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Dies betrifft beispielsweise mögliche Kontopfändungen. Gesetzlich anfallende Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht erhoben. (Bild Sabrina Feige / Hessische Landesregierung ∆)

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Die offizielle Internetseite des Hessischen Finanzministeriums finden Sie unter finanzen.hessen.de

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.