Unbezahlte Strafzettel. Vergessene Unterhaltszahlungen. Leistungsverzögerung oder Schlechtleistung. Kurz: Pflichtenverletzungen. Geregelt sind sie im BGB, Paragraf 280.
Der genauer Tatbestand der Pflichtverletzungen ist nicht bekannt. Gewiss aber, dass die Polizei seit Sommer 2018 nach dem 27-jähriger Deutschen wegen diverser Verstößen gegen das so genannte Pflichtversicherungsgesetz gesucht hat – Seit Dienstag hat die Suche ein Ende. Im Begriff nach Thailand auszureisen, ging der junge deutsche der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen ins Netz. Seinen Platz auf dem Flug BKK XXX tauschte er alsdann gegen einen Platz auf der Polizeiwache ein.
Der Tag für 100 Euro
Die Beamten stellten den jungen Deutschen vor die Wahl: Entweder zahle er die offene Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro oder gehe ersatzweise 60 Tage ins Gefängnis. 60 Tage für 100 Euro in einer Zelle, anstelle von tagen an Strand und Meer. Seine Urlaubskasse gab die geforderte Summe nicht her. Vor die Wahl gestellt bat der 27-jährige darum, telefonieren zu dürfen. Er erreichte er seine Tante in Düsseldorf und schilderte ihr kurz seine missliche Lage… Die Tante fuhr kurzerhand zur nächsten zu der nächsten Polizeidienststelle, zahlte den offenen Betrag ein und bescherte ihrem Neffen damit thailändische Sonne statt schwedischer Gardinen. Den Flug hatte er wegen des Zwischenfalls natürlich verpasst. Mit der zahlungskräftigen Tante im Rücken … seine Reise wahrscheinlich später fortgesetzt.