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Gerichtsgebäude in Deutschland. ©2018 Michael Grabscheit / pixelio.de

Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Die Amtszeit der aktuellen Schöffen und Hilfsschöffen geht in neun Monaten zu Ende. Wiesbaden sucht Personen, die das Amt ab Januar 2019 ausführen möchten. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. Mai.

Redaktion 6 Jahren vor 0

Die nächsten Monate wählt Wiesbaden neue Schöffen und Jugendschöffen. Ihre Amtsperiode dauert fünf Jahre, bis 2023.

Die Amtszeit der derzeitigen Schöffen und Hilfsschöffen ist im Dezember 2018 beendet. Daher werden neue Bewerber gesucht, die das Amt ab Januar 2019 ausführen möchten. Bis zum 15. Mai werden Bewerbungen bei der Landeshauptstadt Wiesbaden im Amt der Stadtverordnetenversammlung angenommen. (Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de)

Schöffenvorschlagsliste

Nach dem 15. Mai wird die Schöffenvorschlagsliste aufgestellt und nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung dem Präsidenten des Amtsgerichts vorgelegt. Ein eigens eingerichteter Ausschuss des Amtsgerichts wählt die Schöffen und Hilfsschöffen im Herbst 2018 aus, die dann ab Januar 2019 ihren Dienst aufnehmen. Sowohl die Schöffen für die Amts- und Landgerichte als auch die Jugendschöffen werden dann für 5 Jahre berufen.

Was macht ein Schöffe

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.

Wer kann Schöffe werden?

Das Gesetz sieht für das Schöffenamt nur wenige Einschränkungen vor. Nahezu jeder Bürger im Alter von 25 bis 70 Jahre kann Schöffe werden. Dass der Bewerber die deutsche Sprache beherrscht, versteht sich von selbst. Grundvoraussetzungen für das Schöffenamt sind soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Vorurteilsfreiheit, Neutralität und Gerechtigkeitssinn. Von den Bewerbern wird in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung verlangt.
Nicht zugelassen sind Polizeivollzugsbeamte und ähnliche Berufsgruppen.

Jugendschöffen

Außerdem werden auch Jugendschöffen gesucht werden. Diese wirken aktiv in Jugendgerichtsverfahren mit. Die Voraussetzungen sind hier die gleichen wie für die Bewerbung um ein Schöffenamt am Amts- oder Landgericht, allerdings sollte man zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Information und Bewerbung

Nähere Informationen über die Schöffentätigkeit, die Voraussetzungen, die Anzahl der Einsätze und zu vielen Fragen aus der Praxis sind im Internet unter www.schoeffenwahl.de abrufbar. Bewerbungsformulare können per E-Mail an schoeffenwahl@wiesbaden.de angefordert werden. Ansprechpartner bei der Landeshauptstadt Wiesbaden stehen unter der Telefonnummer (0611) 313317 oder (0611) 313738 zur Verfügung. ? (Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de)

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